Corona-Hammer: Das sind die Verbote für Ungeimpfte
Seit Freitag ist es offiziell bestätigt: 2G kommt in ganz Österreich. Das zieht einige Verbote für Ungeimpfte mit sich. Der eXXpress gibt einen Überblick.
Das 2G-Modell von Wien gilt ab Montag für ganz Österreich. Egal ob es sich um einen Besuch beim Friseur handelt oder das nette Zusammensein in der Gastronomie, Ungeimpften wird das Leben damit schwer gemacht.
Grobe Einschränkungen für Ungeimpfte
Die gesamte Gastronomie, sowie körpernahe Dienstleister wie Friseursalons und Nagelstudios dürfen nur mehr mit 2G-Nachweis betreten werden. Dasselbe gilt auch für Freizeitangebote wie Fitnesscenter.
Ebenso sind Events wie zum Beispiel Taufen oder Hochzeiten ab 25 Personen von der Regel betroffen.
Wer bei einem Fußball-Match im Stadion mitfiebern möchte oder das Theater oder Kino besuchen will, darf dies auch nurmehr als mit einem 2G-Nachweis.
Am Weihnachtsmarkt einen Punsch zu genießen wird dieses Jahr auch lediglich für geimpfte oder genesene Personen erlaubt sein. Die 2G-Regel wird streng kontrolliert werden.
Es gibt auch Ausnahmen von der 2G-Regel: in Supermärkten, öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Museen und Bibliotheken.
Weitere Verschärfungen
Es wurden auch sonst noch Verschärfungen beschlossen:
Im gesamten Handel muss etwa eine FFP2-Maske getragen werden.
Die zweite Impfung gilt im Grünen Pass nur mehr neun Monate lang, danach muss ein drittes Mal geimpft werden.
Die ursprünglich als Einmalimmunisierung angelegte Impfung von Johnson & Johnson gilt nur noch bis 3. Jänner für den „Grünen Pass“, sofern nicht nachgeimpft wurde.
Wo die 3G-Regel noch angewandt wird, ist der Antikörpertests nicht mehr gültig.
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