Das tut so richtig weh: 700 Euro Beugestrafe für Benko
Da werden dem Pleite-Milliardär aber die Knie schlottern: Weil Rene Benko (47) im U-Ausschuss die Aussage darüber verweigerte, ob und wenn ja welche Regierungspolitiker in seinem noblen Chalet N. in Vorarlberg auf Signa-Kosten abgestiegen sind, muss der Immobilien-Luftikuss ganze 700 Euro Beugestrafe berappen.
Benko war erst nach mehreren erfolglosen Anläufen unter polizeilicher Vorführung als Auskunftsperson im U-Ausschuss erschienen. Der Unternehmer entschlug sich weitgehend unter Verweis auf unzählige Verfahren gegen ihn und die größtenteils ebenso insolvente Signa-Firmengruppe. Wegen “Aussageverweigerung” wurden schließlich auch drei Beugestrafen beantragt.
In zwei Fällen verweigerte Benko allerdings zurecht seine Aussage, stellte das Bundesverwaltungsgericht nun fest. Die tatsächlich verhängte Beugestrafe betrifft Fragen zum “Chalet N”. NEOS-Fraktionsführer Yannick Shetty wollte dabei wissen, ob mehrere einstige Regierungsmitglieder zu Besuch in Benkos Luxusobjekt waren. Der Investor hatte im Ausschuss gemeint, grundsätzlich keine Fragen zu diesem Thema zu beantworten.
"Hammer-Strafe" nicht rechtskräftig
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist nicht rechtskräftig. Benko kann gegen die Symbol-Strafe von 700 Euro Rechtsmittel beim Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof einlegen.
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