Die Schweiz verschärft ihre Corona-Einreiseregeln – auch für Geimpfte
Wer künftig in die Schweiz einreisen will, der muss einen negativen PCR-Test vorlegen – egal, ob er genesen oder geimpft ist. Vier Tage später wird ein weiterer Test fällig, Ausnahmen machen die Schweizer nur für die Nachbarn aus Grenzgebieten wie Liechtenstein, Vorarlberg und Tirol.
Die Schweiz verschärft nach dem bedrohlichen Anstieg der Corona-Infektionen die Maßnahmen. Einreisende müssen ab Samstag (4. Dezember) einen negativen PCR-Test vorlegen. Dies gilt auch für Genesene und Geimpfte, wie die Regierung am Freitag beschloss. Zudem muss ein zweiter Test, PCR- oder Antigen-Schnelltest, zwischen dem vierten und dem siebenten Tag nach der Einreise gemacht werden. Die Tests müssen auf eigene Kosten durchgeführt werden.
Es gibt Ausnahmen
Ausgenommen von der Regel seien Einreisende aus Liechenstein sowie der angrenzenden Regionen der restlichen Nachbarländer wie etwa die Bundesländer Tirol und Vorarlberg, das deutsche Baden-Württemberg oder Südtirol (Italien). Vorher verhängte Quarantänebestimmungen für zahlreiche Länder werden aufgehoben. Innerhalb von 14 Tagen haben sich schweizweit pro 100.000 Einwohner 1151,51 mit dem Coronavirus infiziert. Eine Sieben-Tage-Inzidenz gibt das Bundesamt für Gesundheit nicht jeden Tag an.
In der Schweiz gilt weitgehend 3G, also Zutritt für Geimpfte, Genesene und Getestete. Veranstalter können neuerdings aber selbst auf 2G, also Zutritt nur für Genesene und Geimpfte, bestehen. Dann müssen keine Masken getragen werden. Zudem wird die Gültigkeit des Antigen-Schnelltests von 48 auf 24 Stunden begrenzt. Der PCR-Test bleibt 72 Stunden gültig. Zudem wird die Maskenpflicht in Innenräumen ausgeweitet, wenn Ungeimpfte Zutritt haben, und die Arbeit von Zuhause aus dringend empfohlen. (APA/dpa)
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