Erster Schritt in Freiheit: Bedingte Entlassung für Inzest-Vater Fritzl
Der Inzestfall um Josef Fritzl schockierte die ganze Welt. 2009 wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt. Am Donnerstag ist er bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen worden. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef Fritzl ist am Donnerstag bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen worden. Laut Verteidigerin Astrid Wagner ist die Entscheidung nicht rechtskräftig. Vorangegangen war eine nicht öffentliche, aber von Medieninteresse begleitete Anhörung durch einen Dreiersenat am Landesgericht Krems. Er bleibt bis zur Rechtskraft im aktuellen Setting.
Bedingt ist die Entlassung in den Normalvollzug auf zehn Jahre. Nachweisen muss Josef Fritzl eine regelmäßige Psychotherapie. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, da der Anhörung kein Vertreter der Staatsanwaltschaft beiwohnte. Die Anklagebehörde hat laut Gerichtsangaben nun 14 Tage Zeit, um Rechtsmittel anzumelden. Möglich ist eine Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien. Wagner sprach indes von einem “Teilerfolg”, ihr Mandant sei “sehr gerührt”.
Befunden wurde am Donnerstag auch über eine generelle bedingte Entlassung. Dieser Schritt wurde aber aus generalpräventiven Gründen abgelehnt, hieß es vom Gericht.
Inzestfall erschütterte die Welt
2008 erschütterte der Fall die ganze Welt: Josef Fritzl hielt seine Tochter 24 Jahre lang im Keller seines Hauses gefangen und zeugte mit ihr sieben Kinder. Der Fall kam erst ans Tageslicht, als ein Kind medizinische Hilfe benötigte. Im Jahr 2009 wurde Fritzl (damals 73 Jahre) rechtskräftig zu lebenslanger Haft und zur Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt.
Kommentare