Erstes Bundesland verbietet Wasserentnahme aus Flüssen und Seen
Privatpersonen dürfen nicht länger ihre Wasserpumpen zur Bewässerung von Feldern oder Gärten betreiben. Das hat nun erstmals ein Bundesland verfügt. Trockenheit und sinkende Grundwasserspiegel werden als Grund dafür genannt.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat der Landkreis Nordsachsen ein Verbot erlassen. Demnach dürfen Menschen untersagt ist, Wasser aus Flüssen und Seen entnehmen. Das Landratsamt teilte mit, dass Anlieger ihre Pumpen nicht mehr verwenden dürfen, um ihre Felder oder Gärten zu bewässern.
Diese Maßnahme, die in Form einer Allgemeinverfügung durchgesetzt wurde, bleibt bis zum 30. September beziehungsweise bis auf Widerruf in Kraft.
Auslöser sei der sinkende Pegel in vielen nordsächsischen Oberflächengewässern. Der Landkreis hat angekündigt, das Verbot während der Sommermonate verstärkt zu kontrollieren. Verstöße gegen das Verbot können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Nordsachsen folgt dem Beispiel von Altmarkkreis
Vor ungefähr zwei Wochen hat auch der Altmarkkreis die Nutzung von Wasser durch Privatpersonen eingeschränkt. Gemäß einer Allgemeinverfügung ist es dort nicht mehr gestattet, Grundwasser mithilfe technischer Geräte wie Pumpen für Bewässerungszwecke zu entnehmen. Zwischen 10 und 19 Uhr darf man nicht mehr Wasser aus Brunnen für die Bewässerung von öffentlichen und privaten Grünflächen sowie von Sportanlagen wie Rasen- oder Tennisplätzen entnehmen.
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