Europäische Arzneimittelbehörde gibt grünes Licht für dritte Impfung
Die EMA hat der Booster-Impfung mit dem Vakzin von BionTech/Pfizer die offizielle Genehmigung erteilt. Die Auffrischungsimpfung, die mindestens sechs Monate nach dem zweiten Stich verabreicht werden soll, wird in Österreich bereits seit August verimpft.
Die EU-Arzneimittelbehörde EMA hat Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus mit dem Biontech/Pfizer-Impfstoff genehmigt. Eine Booster-Impfung mit dem Corona-Vakzin komme für Menschen ab 18 Jahren in Betracht, erklärte die EMA am Montag. Die dritte Impfung solle frühestens sechs Monate nach Verabreichung der zweiten Dosis erfolgen. Österreich hatte bereits zuvor begonnen, früh erstgeimpften Personen einen dritten Stich anzubieten – das aber ohne Zulassung, also Off-Label.
Dritter Stich wird in Österreich seit Mitte August gesetzt
Die Auffrischungsimpfung wird auf Empfehlung des Nationalen Impfgremiums (NIG) von Mitte August hierzulande mit den mRNA-Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna durchgeführt. Auch alle mit einem anderen Vakzin erst- bzw. zweitgeimpfte Personen sollen diese Mittel erhalten. Über den dritten Stich werden die Menschen in Österreich künftig per Brief informiert und zur Auffrischung aufgefordert, hatte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am vergangenen Freitag angekündigt.
Einige weitere Länder haben ebenfalls bereits damit begonnen, Auffrischungsimpfungen für besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen anzubieten. Befürworter einer Drittimpfung argumentieren, eine zusätzliche Impfdosis erhöhe den Schutz vor einer Infektion. Kritiker fordern dagegen, zuerst nicht gegen das Coronavirus geimpfte Menschen etwa in Entwicklungsländern zu immunisieren. Neben den Unternehmen Biontech und Pfizer hat auch der US-Impfstoffhersteller Moderna eine Zulassung für eine Drittimpfung in der EU beantragt. (APA/red)
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