Ex-Partnerin mit Kopfschuss hingerichtet: Lebenslange Haft
Der Angeklagte soll im vergangenen Oktober seine Ex-Partnerin, mit der er vier gemeinsame Kinder hat, vor deren Haus erschossen haben. Freitag wurde der 35-jährige Schwede am Landesgericht Korneuburg wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die schreckliche Tat passierte am 21. Oktober des Vorjahres in Strasshof an der Nordbahn (Bez. Gänserndorf). Laut Staatsanwaltschaft soll der 35-jährige schwedische Staatsangehörige seine Ex-Partnerin, mit der er vier gemeinsame Kinder hatte, vor deren Haus mit einem “gezielten Kopfschuss” aus nächster Nähe getötet haben. Es sei “fast eine Hinrichtung” gewesen, sagte die vorsitzende Richterin Freitag beim Prozess in Korneuburg. Nach dem Todesschuss flüchtete der Angeklagte, stellte sich aber wenig später bei der Polizeiinspektion Deutsch-Wagram und wurde festgenommen. Die Tatwaffe – eine Pistole der Marke FEG, die der 35-jährige Mann illegal besaß – wurde in seinem Auto sichergestellt. “Er hat sich die Waffe nur aus einem einzigen Grund besorgt – um die Frau umzubringen”, schilderte die Staatsanwältin.
Entzug der vier gemeinsamen Kinder als Tatmotiv
Laut Anklage dürfte das Tatmotiv der Ärger des Schweden darüber gewesen sein, dass er seine vier Kinder nicht mehr sehen durfte. Der 35-Jährige, der dem Opfer bei einem Streit zwei Monate zuvor bereits mehrere Faustschlage versetzt haben soll, bekannte sich zum Vorwurf des Mordes und zum Verstoß gegen das Waffengesetz schuldig. Ihm ebenfalls zur Last gelegte Körperverletzung und gefährliche Drohung bestritt der Angeklagte. Verteidigerin Astrid Wagner sprach davon, dass ihrem Mandanten durch die bereits vierte Trennung “der Boden unter den Füßen weggezogen” worden sei. Der Angeklagte selbst berichtete von Kontrollverlust und Einsamkeit. Der Schwede wurde schließlich – nicht rechtskräftig – zu lebenslanger Haft verurteilt.
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