Fall Leonie: Anwälte fordern Anklage wegen Mordes
Der Fall Leonie erschüttert nach wie vor das Land. Einige Wochen vor dem Prozess gegen drei Afghanen fordern die Opferanwälte nun eine Ausweitung der Anklage auf Mord.
Die Anwälte der Angehörigen der 13-jährigen Leonie, die am 26. Juni 2021 in Wien scheinbar nach dem Konsum von sieben Ecstasytabletten gestorben ist, wollen bei dem Prozess gegen drei Männer das Morddelikt thematisieren. Für die Privatbeteiligtenvertreter Florian Höllwarth und Johannes Öhlböck hätten die drogenerfahrenen Beschuldigten davon ausgehen können, dass dieser Drogencocktail tödlich sei. Die Anwälte hoffen so auf eine Ausweitung der Anklage auf Mord während des Prozesses.
"Symbolischer Charakter"
Die Staatsanwaltschaft hat Vergewaltigung mit Todesfolge und schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen angeklagt (eXXpress berichtete). Die Strafandrohung ist zwar genauso hoch wie beim Morddelikt – bis zu lebenslange Haft bei Erwachsenen beziehungsweise bis zu 20 Jahre Haft beim jungen Erwachsenen -, für die Opferanwälte hätte dies aber “symbolischen Charakter”. Wenn die Anklagebehörde im Zuge des Beweisverfahrens zur Überzeugung komme, dass der Verdacht des Mordes gegeben ist, habe sie das Recht, einen Antrag auf Ausweitung der Anklage zu stellen.
"Mehrfache Überdosis möglich"
Die drei Beschuldigten im Alter von 19 bis 23 Jahren, gegen die nun Anklage erhoben wurde, sollen zu dem Zeitpunkt, als das Mädchen in die Wohnung mitkam, beschlossen haben, es unter starken Drogeneinfluss zu setzen und gemeinsam zu vergewaltigen. Es gebe zwar keinen Standard für Exctasy-Tabletten, meinte Öhlböck. “Aber man geht davon aus, dass für Frauen eine maximale Dosierung von 1,3 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht gilt. “Wenn sich das auch erhärten sollte durch die Gutachter, dann bedeutet das, dass es mehrfach überdosiert war.”
“Wie viel haben die Beschuldigten gewusst, was haben sie für möglich gehalten und womit haben sie sich abgefunden”, so Öhlböck. “Das sind die Fragen, die sich in der Hauptverhandlung stellen werden.” Zwei der Angeklagten hätten dokumentiert “massive Erfahrungen mit Drogen” gehabt. “Die müssen wissen, behaupte ich, was Drogen mit einem Menschen, mit einem jungen Menschen, mit einem 13-jährigen Mädchen machen.” Sie hätten die Drogen zu einem bestimmten Zweck eingesetzt, um den wehrlosen Zustand des Mädchens herbeizuführen.
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