Fall Leonie: Harte Strafen gegen ihre Mörder aus Afghanistan bleiben aufrecht
Vor dem Obersten Gerichtshof baten die Mörder der kleinen Leonie (13) um mildere Strafen. Doch am Mittwoch wurden die Urteile gegen die Afghanen bestätigt. Es bleibt bei lebenslanger, beziehungsweise bei 19 Jahren Haft.
Jetzt ist es rechtskräftig, jetzt gibt es kein Schlupfloch mehr, für Leonies Mörder. Die Leiche des Mädchens aus Niederösterreich war am 26. Juni 2021 auf einem Grünstreifen in Wien-Donaustadt von Passanten tot aufgefunden worden. Den Feststellungen des Landesgerichts Wien zufolge starb die Schülerin infolge einer Suchtmittelvergiftung – ihr waren sieben MDMA-haltige Ecstasy-Tabletten verabreicht worden. Einer der Afghanen (24) wurde erstinstanzlich als unmittelbarer Täter wegen Mordes und Vergewaltigung zur Höchststrafe, verurteilt, der jüngere (19) fasste 19 Jahre aus.
"Massive Gleichgültigkeit gegen die körperliche Unversehrtheit"
Generalanwalt Josef Holzleithner hatte zu Beginn des Gerichtstags an den Fünfer-Senat des OGH (Vorsitz: Rudolf Lässig) appelliert, beiden Rechtsmitteln den Erfolg zu versagen. Gerade der Hauptangeklagte habe eine “massive Gleichgültigkeit gegen die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Integrität und das Leben anderer an sich” an den Tag gelegt, sagte Holzleithner. Er verwies auch auf drei Vorstrafen des älteren Afghanen. Die Verteidiger der beiden gebürtigen Afghanen, Wolfgang Haas und Sebastian Lesigang, hatten den OGH um mildere Sanktionen ersucht.
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