Familienvater tot: Empörung über 100-Euro-Strafe für Schläger-Duo
Muss man das verstehen? Kurz vor Weihnachten stirbt der Vater (42) zweier schulpflichtiger Mädchen nach einer Schlägerei vor einer Disco im Burgenland. Vor Gericht werden ein Syrer (19) und ein Komplize (17) wegen versuchter schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Sie müssen Schmerzensgeld zahlen: ganze 100 Euro pro Kind – für ihren toten Papa?
Nach den Buchstaben des Gesetzes mag das schon recht gewesen sein, was Richterin Birgit Falb am Donnerstag vor dem Landesgericht in Eisenstadt verkündete. War es auch richtig? Die beiden angklagten Burschen – ein Syrer (19) aus Neunkirchen und ein Burgenländer – kamen glimpflich davon. Obwohl die Schöffen sie der versuchten schweren Körperverletzung für schuldig sprachen, verließen sie das Gericht als freie junge Männer. Beide bekamen 15 Monate teilbedingt, einen davon zwingend. Denen hatten die Angeklagten durch die Untersuchungshaft allerdings schon verbüßt.
Doch es ist nur zum Teil diese Strafe – die allein für sich betrachtet vielen schon zu gering erscheint – und die für große Empörung sorgt. Nicht nur bei eXXpress-Lesern. In allen Kommentar-Spalten der großen Medien herrscht Unverständnis. Der Syrer und sein Komplize haben mit Fäusten auf einen Familienvater eingeschlagen, der sich zu Hause stets liebevoll um seine Ehefrau und die beiden schulpflichtigen Töchter gekümmert hatte. Jürgen T. (42) ist tot, er starb kurz vor Weihnachten an einer Hirnblutung wenige Tage nach der Schlägerei.
Es mag schon sein, dass der Nachweis nicht mehr zu führen war, ob die Faustschläge der Disco-Besucher ursächlich für die Hirnblutung und damit für den Tod des Familienvaters waren. Es ist aber auch nicht das Gegenteil bewiesen. Schon deshalb hinterlässt das Urteil der Richterin einen bitteren Nachgeschmack. Weil Recht eben nicht zwingend als richtig empfunden werden muss.
Das zusätzlich ausgesprochene Schmerzensgeld für die hinterbliebenen Kinder, die ihren geliebten Papa auf so tragische Weise verloren haben, verstärkt diesen Eindruck noch: ganze 100 Euro pro Mädchen – kann das wirklich sein? Dabei sollte jedoch nicht übersehen werden: Allein die Verurteilung zu Schmerzensgeld – gleich in welcher Höhe – erhöht die Chancen der Familie in einem möglicherweise nachgeordneten zivilrechtlichen Verfahren.
Den Familienvater Jürgen T. (42) bringt das alles nicht zurück, die Prozessvertreter der Familie haben sich zum Eisenstädter Urteil noch nicht geäußert, sie nutzen ihre Bedenkzeit. Sie werden sich überlegen, ob ein weiterer Prozess Sinn macht. Vor allem im Interesse der trauernden Kinder.
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