Fehlende Impfung: Kein Abschluss für Pädagogen im Burgenland?
An Österreichs Universitäten herrscht weitgehend eine 2,5 G-Regel. An der Universität Klagenfurt, wo 2G gilt, gibt es für Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht oder für Prüfungen Ausnahmen vom Zutrittsverbot für Ungeimpfte – mit PCR-Tests und FFP2-Masken ausgestattet darf man teilnehmen. Damit ist dafür gesorgt, dass Studierende ihren Abschluss machen können.
Dies ist derzeit an der Pädagogischen Hochschule Burgenland aber offenbar nicht der Fall. Denn dort haben vor wenigen Tagen die Teilnehmer des akademischen Lehrgangs für Freizeitpädagogik per E-Mail die Information erhalten, dass der für einen erfolgreichen Abschluss notwendige Schwimmkurs nur von Geimpften oder Genesenen besucht werden könne.
Als Grund für die Vorgehensweise wird angeführt, dass das Hallenbad in Eisenstadt nur Geimpften oder Genesenen Zutritt gewährt, sprich 2G. „Für all jene, die an der Lehrveranstaltung Schwimmen nicht teilnehmen können, ist die Teilnahme an der Abschlusspräsentation und somit ein Abschluss des Hochschullehrganges im Februar 2022 leider nicht möglich“, heißt es in dem Schreiben, das für große Empörung sorgte. Die einzig mögliche Alternative für umgeimpfte Studierende, ist das Sommersemester.
Schulleitung möchte allen Studierenden Abschluss ermöglichen
Mit den Vorwürfen konfrontiert, betonen sowohl das Rektorat der Pädagogischen Hochschule als auch die Studienleitung, dass es ein wichtiges Anliegen sei, den Abschluss für alle bis Februar zu ermöglichen. Die Schulleitung geht auch davon aus, dass im Jänner nicht mehr so strenge Regeln herrschen werden. Alle Studenten, die aus gesundheitlichen Gründen keine Corona-Impfung erhalten dürfen, reicht auch ein PCR-Test mit einer entsprechenden ärztlichen Bestätigung für die Teilnahme des Unterrichts im Hallenbad, versicherte die Direktion.
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