Mit einer Übergangsfrist von zwei Wochen tritt jetzt Anfang November eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz in Kraft. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer entweder geimpft, getestet oder genesen sein müssen. Vorgesetzte sind jetzt erstmals aufgefordert, den Impfnachweis ihrer Angestellten zu kontrollieren – anderenfalls können empfindliche Strafen drohen, wie heute.at schreibt. Wird nämlich die 3G-Pflicht im Job verletzt, müssen Arbeitnehmer bis zu 500 Euro und Arbeitgeber bis zu 3600 Euro Strafe zahlen. Die Kontrollen sollen dabei stichprobenartig erfolgen.

Wenn sich ein Arbeitnehmer weigert, seinen 3G-Status offen zu legen, kann ihm nicht nur das Gehalt gestrichen werden – es droht sogar die Kündigung. Der 3G-Nachweis ist jederzeit am Arbeitsplatz mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen. Die Maßnahme dient auch dem Schutz am Arbeitsplatz. “Eine Impfkontrolle, und zwar nicht durch die Hintertür, sondern durch die Vordertür”, sagte Arbeitsrechtsexperte Roland Gerlach auf Ö1.