Jetzt macht die FPÖ ernst und klagt ‚Falter’-Chefredakteur Florian Klenk auf 47.500 Euro. Grund: Klenk habe gegen das Urheberrecht verstoßen als er ein Instagram-Video von FPÖ-Chef Herbert Kickl beim Neujahrstreffen gepostet hat. Das Video wurde nämlich nicht einfach gepostet, sondern von Klenk bearbeitet und mit dem ‚Falter’-Werbespruch „Wir holen dich da raus” sowie dem Abo-Link versehen.

Laut dem Rechtsanwalt der FPÖ sei ausschließliche diese Inhaberin der Verwertungsrechte. Da der Film im Auftrag der Partei erstellt wurde, liegen diese Verwertungsrechte bei der FPÖ.

Bluesky/Florian Klenk

Der Beklagten kann allerdings keinen Rechtsbruch erkennen. „Die FPÖ hat mich geklagt weil ich dieses Kickl-Video auf Instagram und Facebook geteilt und mit einer persönlcihen Botschaft versehen habe”, wendet sich der Chefredakteur mit einem Tippfehler an seine Follower bei Bluesky und bittet um Unterstützung in Form eines Falter-Abos.

Der ‚Falter’-Chef will nicht nur die Klage „durchfechten”, sondern gibt auch zu bedenken, dass dieser Vorwurf der Urheberrechtsverletzung Social Media generell infrage stellt. Reposten und Teilen seien übliche Funktionen von Social Media. Er habe das Video lediglich „kommentiert” repostet, wie das auf solchen Plattformen üblich sei, so Florian Klenk zum ‚Standard’.