
Gerichtsurteil zu Transfrauen: Frau ist nur, wer biologisch eine Frau ist
„Ab wann ist ein Mann ein Mann?“, fragte schon in den 80er-Jahren Herbert Grönemeyer. Nun liefert das oberste britische Gericht eine klare Antwort.
Das britische Supreme Court hat ein klares Zeichen im Streit um Geschlechtsidentität und Gleichstellung gesetzt: In einem aktuellen Urteil entschieden die obersten Richter, dass das Geschlecht in öffentlichen Rechtsfragen binär definiert sei – eine Person sei demnach entweder „Mann“ oder „Frau“, basierend auf biologischen Merkmalen.
Konkret ging es um eine Regelung in Schottland, wonach auch Menschen mit amtlich registrierter Geschlechtsänderung – etwa Transfrauen – in Frauenquoten für öffentliche Gremien eingerechnet werden sollten. Die Richter wiesen diese Auslegung zurück: Solche Regelungen verstießen gegen das britische Gleichstellungsgesetz, das auf einer klaren Unterscheidung der biologischen Geschlechter basiert.
Ein Zertifikat reicht nicht aus
Der Supreme Court machte deutlich: Wer sich lediglich durch ein Zertifikat als Frau registrieren lässt, aber biologisch männlich ist, fällt nicht unter die gesetzliche Definition von „Frau“. Eine rechtlich geschützte Stellung als Frau ergebe sich nur aus biologischem Geschlecht, nicht aus gelebter Identität.

Urteil mit Signalwirkung
Das Urteil hat Signalwirkung: In Schottland kam es in der Vergangenheit mehrfach zu Kontroversen – etwa, als ein wegen Vergewaltigung verurteilter Mann, der sich als Transfrau identifizierte, vorübergehend in einem Frauengefängnis untergebracht wurde.
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