Gewalt ohne Motiv: 17-jähriger Ägypter sticht in Klagenfurt auf Burschen ein
Zwei brutale Messerattacken erschüttern Kärnten: Ein 21-Jähriger rammt einem Burschen ein Messer in den Kopf, ein 17-Jähriger sticht in Klagenfurt auf einen Gleichaltrigen ein. Beide sollen ohne erkennbares Motiv gehandelt haben.
Es war ein ausgelassenes Sommerfest einer Mölltaler Brauchtumsgruppe – bis sich ein Streit unter jungen Männern entzündete. Nichts Besonderes, zunächst. Doch dann eskalierte die Situation:
Ein 21-Jähriger lief nach Hause, holte ein zehn Zentimeter langes Steakmesser und traf auf einen unbeteiligten Burschen.
Dann geschah es: Der Tatverdächtige soll grundlos auf sein Opfer eingestochen haben – in den Kopf und in den Hals.
Die Attacke war so heftig, dass die Klinge verbog und der Griff abbrach. Das Opfer erlitt schwerste Verletzungen, ein Gesichtsnerv wurde durchtrennt. Es wird vermutlich lebenslange Narben davontragen.
Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft berichtet gegenüber Krone: „Wir haben in dem Fall Mordversuch angeklagt.“
Die Anklage wurde bereits beim Landesgericht Klagenfurt eingebracht, ist aber noch nicht rechtskräftig, wie Gerichtssprecher Christian Liebhauser-Karl betont.
Kein Motiv, keine Erinnerung
Bis heute bleibt das Motiv unklar. Der 21-Jährige soll sich laut Ermittlern an nichts erinnern können – er hatte bis zu 2,6 Promille Alkohol im Blut, galt aber als zurechnungsfähig.
Damit droht ihm eine lebenslange Haftstrafe, da er zum Tatzeitpunkt bereits 21 war und damit nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird.
Zweiter Mordversuch – Täter erst 17
Auch der zweite Fall schockiert: Ein 17-jähriger Ägypter soll im Mai in Klagenfurt auf einen 19-Jährigen eingestochen haben – ebenfalls wegen einer Lappalie.
Hintergrund war offenbar ein missglückter Cannabisdeal: Der Angeklagte habe für zwei Gramm kassiert, aber nur eines verkauft. Der Kunde forderte das Fehlende zurück – woraufhin der Jugendliche zustechen soll.
„Ich habe mich nur gewehrt“, sagte der 17-Jährige vor Gericht.
Laut Staatsanwaltschaft zeigen jedoch Überwachungskameras, wie der Angeklagte mit gezücktem Messer durch die Gegend läuft.
Richter Uwe Dumpelnik, der auf Jugendrecht spezialisiert ist, konfrontierte den jungen Mann mit seiner Vorgeschichte:
„Auch sonst haben Sie alle Angebote ausgeschlagen – kein Deutsch, keine Therapie, dafür Gras verkauft.“
Der Bursche lebte laut Gericht als U-Boot, hatte Hausverbot in einer Asylunterkunft und kaum Integrationsfortschritte gemacht.
Vier Jahre Haft – noch nicht rechtskräftig
Die Geschworenen erkannten den Mordversuch. Das Urteil: vier Jahre Haft und 2.500 Euro Schmerzengeld für das Opfer. Noch ist es nicht rechtskräftig.
Beide Fälle offenbaren eine beunruhigende Entwicklung: Immer häufiger stehen Täter vor Gericht – bewaffnet, gewaltbereit, oft ohne klares Motiv.
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