"Große Lockerungen" – Wann fällt die Maskenpflicht in Schulen, Öffis und Supermärkten?
Ab Karsamstag werden die Coronaregeln in manchen Bereichen des Lebens wieder etwas gelockert. Nach wie vor präsent bleibt aber die FFP2-Maskenpflicht. In Schulen, Supermärkten oder öffentlichen Verkehrsmitteln muss diese ausnahmslos weiterhin getragen werden – trotz stark sinkender Infektionszahlen. Das sorgt für Unverständnis.
Am morgigen Samstag laufen einige Corona-Maßnahmen aus. Dazu gehört die Aufhebung von 2G in allen Bereichen und ein Ende der Beschränkungen für die Gastronomie. Doch: An den meisten Orten des täglichen Lebens muss nach wie vor eine FFP2-Maske getragen werden. Und das, obwohl die Infektionszahlen und Krankenhausbelegungen stark rücklaufend sind. Während noch nicht einmal wirklich gelockert wurde, arbeitet Gesundheitsminister Rauch bereits an neuen Impfkampagnen im Herbst. Die eXXpress-Leser fragen sich: “Wann kommt endlich wieder die alte Normalität, ohne Masken und Maßnahmen ?”
Weiter Maskenpflicht in vielen Bereichen
eXXpress-Leser sind sauer: An entscheidenden Orten des alltäglichen Lebens muss weiterhin FFP2-maske getragen werden Maske getragen. Besonders bitter: An Schulen und Universitäten gilt weiterhin Maskenpflicht. An der Wirtschaftsuniversität dürfen die Studenten die Maske nicht einmal während der Vorlesung abnehmen. Ähnliches gilt für die Schulen – hie gibt es je nach Altersstufen unterschiedliche Maßnahmen.Weiters von der Maskenpflicht umfasst sind der gesamte Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Trafiken, Kfz- und Radwerkstätten, Banken, Post-Dienststellen und Ämter im Parteienverkehr. Die Arbeitnehmer an diesen Stätten müssen ebenfalls durchgehen eine Maske tragen.
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Weiter Maskenpflicht in vielen Bereichen
Keine Lockerungen gibt es in Krankenhäusern: Hier gilt eine 3G-Regel. Das heißt, man muss entweder geimpft, genesen oder getestet sein, wenn man etwa ein Spital, eine Reha- oder Behinderteneinrichtung oder ein Pflegeheim besucht. Anders handelt Wien, wo es eine grundsätzliche Testverpflichtung vor einem Besuch gibt. Für Mitarbeiter in der Bundeshauptstadt gilt 2,5 G. Auch die Maske muss durchgängig getragen werden.
Beim Chef des Handelsverbands, Rainer Will, stoßen die zögerlichen Lockerungen auf Unverständnis. “Es ist ebenso unverständlich, warum im Supermarkt weiterhin eine Maske getragen werden muss, aber in der Nachgastronomie ab Karsamstag keinerlei Maßnahmen mehr gelten sollen”, sagt er gegenüber der Heute. “Außerdem müssen Angestellte die Maske stundenlang tragen, Kunden nur für den ein paar Minuten dauernden Einkauf. “
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