Häftling zehn Jahre auf der Flucht - wegen einer Woche Reststrafe
Anfang der Woche wurde die Verhaftung eines Häftlings in Linz nach zehnjähriger Flucht gefeiert. Jetzt stellte sich heraus: Der Gefangene hatte nur noch sieben Tage abzusitzen, als er sich bei einem Freigang aus dem Staub machte.
Am Montag ließ die Meldung aufhorchen: In der Hummelhofstraße in Linz wurde nach einem Streit einer der Kontrahenten umgehend festgenommen. Er war zur Fahndung ausgeschrieben. Und das schon seit 9. Dezember 2013, als der Gambier (heute 31) aus der Justizanstalt Feldkirch geflüchtet war.
Er war einfach nach einem Freigang nicht ins Gefängnis zurückgekehrt, ließ es sich fortan gutgehen. Eine Zeitlang zog es ihn sogar in den sonnigen Süden, in Spanien genoss er seine Freiheit. Bis er dann doch Heimweh nach Österreich bekam.
Jetzt die faustdicke Überraschung: Der Afrikaner wird Anfang kommender Woche schon wieder entlassen. Seine Reststrafe wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung hatte nur noch sieben Tage betragen. Die muss er jetzt noch abbrummen.
Eine Zusatzstrafe droht dem Gambier nicht. Die Flucht aus einem Gefängnis ist in Österreich nicht strafbar, sofern dabei nicht weitere Delikte begangen werden.
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