Dem Urteil vorausgegangen war ein Antrag einer Transperson vor dem Landgericht Bozen. Diese Frau transitionierte zum männlichen Geschlecht – und wollte in ihrer Geburtsurkunde den Personenstand von „weiblich“ zu „divers“ ändern.

Dies sei nicht möglich, urteilte nun das Gericht. In seiner Begründung betonte die Justiz, dass die binäre Natur der menschlichen Sexualität von Mann und Frau die verschiedensten Bereiche des gesellschaftlichen Lebens prägt, etwa das Familienrecht, Arbeitsrecht, den Sport und den Zivilstand. Eine rechtliche Anerkennung eines angeblichen dritten, nicht-binären Geschlechts würde daher das gesamte italienische Rechts- und Gesellschaftssystem in einer Weise stören, die mit den Befugnissen und Zuständigkeiten des Verfassungsgerichts oder eines jeden Richters unvereinbar ist.

Warnung vor der Ausbreitung des „gefährlichen Phänomens“

Antonio Brandi, Präsident der Organisation Pro Vita e Famiglia Onlus, teilte mit, dass das Gericht mit dem Urteil der Einschätzung der Organisation folge, die davor gewarnt hatte, dass es Schülern erlaubt war, „Namen und Personenstand zu ändern, um ihm das dem eigenen entgegengesetzten Geschlecht zu wählen“. Dies geschehe oft ohne klinischen Diagnose von Geschlechtsdysphorie. Auch Non-Binarität – also das angeblich sich nicht zugehörig fühlen zu den Geschlechtern „männlich“ oder „weiblich“ – falle in diese Kategorie. Brandi warnte vor der Ausbreitung des „gefährlichen Phänomens“, das in tausenden Minderjährigen den absurden Glauben verstärkt, „im falschen Körper geboren“ zu sein.

Rückschlag für Gender-Ideologie

Dieses Urteil des italienischen Verfassungsgerichts markiert einen bedeutenden Rückschlag für die Befürworter der Gender-Ideologie in Italien und stellt klar, dass ohne legislative Veränderungen keine rechtliche Anerkennung von nicht-binären Identitäten möglich ist.