Höchstgericht: Bloßer Uni-Abschluss zu wenig, um Wirtshaus zu eröffnen
Der Verfassungsgerichtshof hat jetzt entschieden, was dem professionellen Wirtshausbesucher schon immer immer klar war: Der Abschluss an einer österreichischen Universität ist einfach zu wenig, um ein vernünftiges Lokal zu eröffnen. Die Studierten können das nicht.
Beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) sitzen Juristen mit viel Lebenserfahrung, das hat sich jetzt ausgezahlt. Österreichs Höchstgericht hat entschieden, dass nicht jeder x-beliebige Studienabschluss ausreicht, um ein Gastgewerbe zu führen. Laut Gastgewerbe-Verordnung konnte bisher jeder mit Universitätsabschluss ein Lokal eröffnen. Doch damit ist vorerst Schluss. Der VfGH sieht in der Bestimmung einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz – denn in allen anderen Fällen sei ein Nachweis einschlägiger Fachkenntnisse erforderlich, heißt es in der aktuellen Entscheidung von Ende Februar.
Bisher lautete die Bestimmung: Wer “Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss einer Studienrichtung an einer Universität oder eines zur Verleihung eines international gebräuchlichen Mastergrades führenden Universitätslehrganges” vorweisen kann, hat die Befähigung, ein Gastgewerbe zu führen.” Doch doch das hat der Verfassungsgerichtshof nun als gesetzwidrig aufgehoben. Mit einem Abschluss in Jus konnte man also bisher zumindest ein Wirtshaus eröffnen, das reicht jetzt nicht mehr. Abschlüsse an einer Fachhochschule reichten schon bisher nicht aus.
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