Inzest-Vater Fritzl (88): Zum Sterben ins Pflegeheim
Eine neues psychiatrisches Gutachten sieht bei Keller-Monster Josef Fritzl aus Amstetten keine Gefährlichkeit mehr, der Inzest-Vater könnte bedingt aus der lebenslangen Haft entlassen werden. Allerdings nur für seine restlichen Tage in einem Pflegeheim.
Ein Jahr lang hat Heidi Kastner, Österreichs profilierteste Gerichtsgutachterin von der Uni Linz, ihre neue Expertise zu Josef Fritzl angefertigt. Die Medizinerin kommt zu dem Schluss, dass vom berühmtesten Häftling des Landes keine Gefahr mehr ausgehe. Fritzl, der seine eigene Tochter 24 Jahre in einem Kellerverlies in Amstetten einsperrte und mit ihr sieben Kinder zeugte, könnte demnach in den Normalvollzug der Justizanstalt Krems-Stein verlegt werden.
Das sorgte bereits und wird weiterhin für einen Aufschrei sorgen. Es handelt sich jedoch um eine theoretische Diskussion. Fritzl ist seit Jahren demenzkrank. In der Zwischenzeit ist die Erkrankung soweit fortgeschritten, dass aus medizinischer Sicht ein Ende absehbar ist. Fritzl lebt in einer eigenen Welt, unterhält sich mit dem Fernseher, weiß nur noch in wenigen lichten Momenten, was um ihn herum tatsächlich geschieht. Er hält sich wahlweise für einen Schlagersänger und berichtet über Verwandtenbesuche, die nie stattgefunden haben.
Hinzu kommt sein schwer angeschlagener körperlicher Zustand. Nach etlichen Stürzen im Gefängnis kann er sich nur noch äußerst mühsam mit Hilfe eines Rollators fortbewegen.
Seine Anwältin Astrid Wagner bemüht sich deshalb bereits um die Unterbringung ihres Mandanten in einem Pflegeheim. Fritzl, der wegen des Todes eines der Inzest-Babys in der Gefangenschaft wegen Mordes verurteilt wurde, wird auf einer “beschützenden” (früher geschlossenen) Station in einer entsprechenden Einrichtung untergebracht werden.
Gutachterin: Kein strafbares Handeln mehr zu befürchten
Er wird dann längst nicht der einzige verurteilte Mörder sein, der den Rest seines Lebens in einem Pflegeheim verbringen wird. Es kommt häufiger vor, dass demenzkranke Gewaltverbrecher, die aufgrund ihrer geistigen Verwirrung für ungefährlich erklärt wurden, außerhalb einer Einrichtung der Justiz betreut werden müssen.
Zu entscheiden hat darüber letztendlich das zuständige Vollstreckungsgericht in Krems. Es wird sich auf das Gutachten von Heidi Kastner, die Fritzl schon im ursprünglichen Prozess untersucht und für dessen Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gesorgt hatte, stützen. Sie sagt jetzt, dass durch die fortschreitende Demenz beim Inzest-Vater keine planvollen Handlungen und hierdurch kein strafbares Verhalten mehr zu befürchten seien.
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