Inzest-Vater Fritzl: Beschwerde gegen bedingte Entlassung
2009 wurde Josef Fritzl (88) zu lebenslanger Haft verurteilt. Zuletzt wurde er jedoch bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen. Die Staatsanwaltschaft Krems legt nun Beschwerde ein. Der Fall geht an das Oberlandesgericht Wien.
Die Staatsanwaltschaft Krems hat gegen die vor einer Woche ausgesprochene bedingte Entlassung aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug für den im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilten und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesenen Josef Fritzl Beschwerde eingebracht. Der Akt wandert nun zum Oberlandesgericht (OLG) Wien zur Entscheidung, bestätigte der Sprecher des Landesgerichts Krems, Ferdinand Schuster, am Donnerstag einen Bericht des ORF Niederösterreich.
Die in der Vorwoche von einem Dreiersenat ausgesprochene und nicht rechtskräftige Verlegung des 88-jährigen Inzest-Vaters in den Normalvollzug war auf zehn Jahre bedingt. Nachweisen muss Fritzl laut der Entscheidung regelmäßige Psychotherapie sowie psychiatrische Untersuchungen. Bei der nicht öffentlichen, aber von großem Medieninteresse begleiteten Anhörung am vergangenen Donnerstag war kein Vertreter der Staatsanwaltschaft anwesend gewesen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung bleibt Fritzl jedenfalls im Maßnahmenvollzug.
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