Das Gericht will Strafaufschub gewähren, wenn er an einem Deradikalisierungsprogramm erfolgreich teilnimmt. Dies sagte der Beschuldigte zu. Die Anklage warf ihm wegen der Weiterverbreitung von Werbung und Propaganda für den Islamischen Staat (IS) auf Social-Media-Kanälen vor. Er habe bewusst auf seinen Accounts in Kauf genommen, dass er mit seinen Postings die IS-Organisation verherrlichte, förderte und propagierte, so die Staatsanwaltschaft.

Der Angeklagte wiederum meinte, er habe zwischen September 2021 und Juni 2023 “Allgemeines über den Islam verbreiten wollen”, wie er vor Gericht und zuvor auch schon bei den Einvernahmen angab. Auch seien ihm die Zusammenhänge mit dem IS nicht ganz klar gewesen, die ihm jetzt vorgeworfen werden.

Postings haben eine klare Sprache

Der Richter begründete den Schuldspruch des Schöffengerichts, dass er das Gedankengut weiterverbreitet hat und die Postings eine klare Sprache haben würden. Das Strafmaß – es waren zwischen ein und zehn Jahre möglich – orientiere sich an der bisherigen Judikatur. Mildernd wäre zum Beispiel das Tatsachengeständnis gewertet worden, erschwerend unter anderem der lange Tatzeitraum und die Schwere des Vergehens.