Österreich öffnet am 19. Mai: Jetzt alle Details – Kanzler Kurz erklärt die Corona-Maßnahmen
„Die Zahl der Ansteckungen sinkt, die Zahl der Geimpften steigt“, freut sich Bundeskanzler Kurz und begründet damit die Möglichkeit der Öffnungen am 19. Mai. Der eXXpress hat alle Regeln und Vorschriften.
Bundeskanzler Kurz (ÖVP) freut sich: „Wir haben eine gute Basis für die Öffnungen geschaffen!” Allerdings brauche es Maßnahmen, damit die Sicherheit gewährleistet ist – ab sofort gilt die “3-G-Regel – getestet, geimpft, genesen”.
Das sind die Regeln: Es gilt der Grüne Zutrittspass
Gastronomie, Fitness, Wellness: Eintritt nur als Geimpfter, Getesteter oder Genesener – jeder muss diesen Nachweis vorweisen. Handel, Museen und Sportstätten sind von der “3-G-Regel” befreite, 20 Quadratmeter pro Person sind Pflicht. Die Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben.
Gastronomie
Vier Erwachse plus Kinder an einem Tisch Indoor, zehn Erwachsene plus Kinder an einem Tisch Outdoor, sind erlaubt.
Zwischen den Tischen gilt die Zwei-Meter-Abstandsregel.
Für Mitarbeiter von Gastro-, Tourismus- und Kultur-Betrieben wird es ebenfalls strenge Regeln, wie Maskenpflicht, geben.
Ab einem Aufenthalt von 15 Minuten, muss sich der Gast registrieren.
Veranstaltungen finden wieder statt
Veranstaltungen – ab sofort firmieren sie unter dem Begriff “Zusammenkünfte” – können unter folgenden Voraussetzungen stattfinden:
Outdoor-Veranstaltungen sind mit 3000 Besuchern, Indoor-Veranstaltungen mit 1500 Besuchern zugelassen, 50% der Sitzplatzkapazitäten dürfen dabei belegt werden.
Unter zehn Personen sind Zusammenkünfte ohne Anzeige oder Bewilligung zulässig.
Ab 11 Personen gilt die “3-G-Regel”, auch muss eine Anzeige an die lokale Gesundheitsbehörde erfolgen. Zusätzlich ist sowohl Indoor als auch Outdoor eine FFP2-Maske zu tragen.
Der Ausschank von Getränken und die Verabreichung von Speisen sind nicht zulässig. Diese Regel bezieht sich auf Hochzeiten, Gartenpartys und ähnliche Veranstaltungen.
Ab 51 Personen muss es bei Veranstaltungen zugewiesene Sitzplätze geben, solche müssen von der lokalen Gesundheitsbehörde bewilligt werden.
Öffnung des Tourismus - das gilt in Hotels
3-G-Regel beim Betreten und Einchecken
Für die Inanspruchnahme von Gastronomie, Wellness und Fitnesseinrichtungen ist ein aktueller 3-G-Nachweis erforderlich, Tests müssen dafür somit erneuert werden.
Pensionisten- und Altenheime
Für Besucher gilt die 3-G-Regel
Mitarbeiter müssen einmal pro Woche getestet werden, so sie nicht geimpft oder genesen sind.
Die Besuchsregelungen werden gelockert: Es dürfen nun täglich bis zu drei Personen zu Besuch kommen.
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