Jetzt droht eine Klagewelle: Spaniens Ausgangssperre war verfassungswidrig
Das spanische Verfassungsgericht hat die zu Beginn der Corona-Pandemie von März bis Mai 2020 angeordnete ganztägige Ausgangssperre für verfassungswidrig erklärt. Für eine solche Einschränkung der Freiheitsrechte hätte es der Verhängung des Ausnahmezustands bedurft, berichteten spanische Medien am Mittwoch unter Berufung auf Informationen aus dem Gerichtshof.
Als Folge des Urteils könne es zu einer Welle von Schadensersatzklagen von Bürgern kommen, die ohne gesetzliche Grundlage gezwungen wurden, zu Hause zu bleiben, schrieb die Zeitung “La Vanguardia”. Zudem könnten Bürger womöglich die Bußgelder zurückfordern, die ihnen damals bei Verstößen gegen die Ausgangssperre auferlegt wurden, schrieb die Zeitung weiter.
Regierung rief Alarmzustand aus
Die Polizei soll in dem besagten Zeitraum rund eine Million Bußgelder verhängt haben, von denen Medienberichten zufolge jedoch viele noch nicht bezahlt wurden. Auch einige Strafverfahren müssten eingestellt werden.
Die Regierung hatte den Alarmzustand im März 2020 ausgerufen, das Parlament stimmte dem später zu. Nach Ansicht des Verfassungsgerichts handelte es sich um eine unzureichende Rechtsgrundlage für die Ausgangssperre.
(APA/red)
Kommentare