Joggerin totgebissen: Fassungslosigkeit bei Tierschützern wegen Geldstrafe statt Haft
Der Tierschutzverein Pfotenhilfe zeigt sich in einer Aussendung über die Umwandlung der Haft- in eine Geldstrafe für jene 38-jährige Hundebesitzerin, deren drei America Staffordshire Terrier eine Joggerin getötet haben, entsetzt. Nun kämpften die Tierschützer dafür, “wenigstens” eine Tierhalteverbot für die Mühlviertlerin zu erreichen.
Das Unverständnis in der Bevölkerung war groß, nachdem die fünfmonatige Haftstrafe gegen Hundehalterin Kerstin N. (38), deren drei Listenhunde eine Joggerin (68) im vergangenen Oktober totgebissen hatten, in eine Geldstrafe von 1800 Euro umgewandelt worden war (der eXXpress berichtete). Nun gab es auch einen Aufschrei vom Verein Pfotenhilfe. Die Tierschützer zeigen sich entsetzt und wollen “wenigstens” ein Tierhalteverbot für die Mühlviertlerin erreichen.
Die Berichte über die Umwandlung der fünf Monate Haft für Kerstin N., deren Hunde am 2. Oktober des Vorjahres eine Joggerin getötet haben, in eine lächerliche Geldstrafe von 1800 Euro, machen Jürgen Stadler vom Verein Pfotenhilfe fassungslos. Dieser hatte zwei Tage nach dem Vorfall Screenshots mit Beweisen veröffentlicht, dass die Verurteilte versucht hat, ihre Hunde zu lebenden Waffen zu machen.
“Aus unserer Sicht ist das ein beispielloser Justizskandal und ein Affront gegen Angehörige, Nachbarn, Tierfreunde und alle Menschen, die noch einen Funken Vertrauen in den Rechtsstaat hatten! Dass die Justiz jetzt von Milderungsgründen spricht, die zur Umwandlung der ohnehin schon geringen Haftstrafe in eine lächerliche Geldstrafe geführt hätten, nur weil die Hundehaftpflichtversicherung den Hinterbliebenen vertragskonform Schmerzensgeld gezahlt hat, verursacht bei den Menschen nur noch Kopfschütteln“, so Stadler.
Die Pfotenhilfe will daher jetzt mit verstörenden Auszügen aus dem Gerichtsakt wenigstens eine Untersagung der Tierhaltung gemäß Tierschutzgesetz § 12 erreichen. Aber auch nach dem OÖ Hundehaltegesetz müsse man “psychisch, physisch und geistig in der Lage” sein. Das Landesverwaltungsgericht sagte in seiner Erkenntnis vom 11. April wörtlich: “Das im Rahmen des Strafurteils als mildernd gewertete reumütige Geständnis war in den Ausführungen vor dem Verwaltungsgericht in Bezug auf die Hundehaltung an sich nicht zu erkennen.”Laut Stadler sei damit auch keine gesetzeskonforme Tierhaltung vorhanden.
Die Mühlviertlerin hatte es zudem nicht dezidiert ausgeschlossen, auch bei einer künftigen Hundehaltung wieder die “Schutzhundeausbildung” zu versuchen. Sie würde aber professionelle Hilfe eines Hundetrainers in Anspruch nehmen.
"Szenen wie aus Horrorfilmen"
Obwohl Kerstin N. im Prozess Reue zeigte, um Entschuldigung bat und den Hinterbliebenen des Opfers ihr Beileid aussprach, hatte sie auf Facebook unlängst einen Beitrag gepostet, den viele als nachträgliche Verhöhnung des Opfers empfanden. Zudem meldete sich ein Zeuge bei der Pfotenhilfe, der angab, dass die Frau bei den Spaziergängen mit den Hunden Kopfhörer trug, telefonierte und dadurch vollkommen abgelenkt war.
Weiters merkt Stadler an: “Solche furchtbaren Szenen kennt man eigentlich nur aus Horrorfilmen. Das macht jedenfalls sicher kein normaler Hund, der liebevoll und gewaltfrei gehalten wird. Es ist vollkommen undenkbar, dass einem unserer Hunde so etwas auch nur im Traum einfallen würde! Die hätten die Joggerin freudig begrüßt und höchstens noch abgeschleckt.”
I am raw html block.
Click edit button to change this html
Kommentare