Joggerin totgebissen: Jetzt kommt hartes Kampfhund-Gesetz
Nach der tödlichen Attacke eines Listenhundes auf eine Joggerin (60) im Machland (OÖ) kommen jetzt Forderungen nach härteren Gesetzen für die Halter von Kampfhunden: eigener Führschein als Sachkunde-Nachweis für die Besitzer, Maulkorbpflicht für die Tiere, Alkoholverbot fürs Herrl beim Gassigehen.
Nach der Tragödie um die tote Joggerin (60) von Naarn-Sebern (ÖO) werden reflexartig härtere Gesetze für die Halter von Kampfhunden gefordert. Wie vom eXXpress berichtet, war der American-Staffordshire-Terrier “Elmo” am Montag in der Früh gegen 9. 15 Uhr auf einem Feldweg auf eine Nachbarin losgegangen. Er verbiss sich in der Joggerin, zerfleischte sie regelrecht. Der Ehemann konnte seine Gattin später nur anhand der Kleidung identifizieren, Polizisten vor Ort benötigten psychologische Betreuung.
“Elmo”, der inzwischen eingeschläfert wurde, gehörte einem Züchter-Ehepaar. Kerstin und Martina N. hielten vier Amstaffs, hatten sich gerade über einen siebenköpfigen Welpen-Wurf gefreut. Nie zuvor hatte es bei der Gemeinde oder der Polizei Klagen über die Frauen und ihre Hunde gegeben, dem Einschläfern von “Elmo” stimmten sie sofort zu.
Tierschutz-Landesrat: "Können nicht zur Tagesordnung übergehen"
In Oberösterreich gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von bestimmten Hunderassen. Jeder, der sich einen Hund zulegen möchte, muss lediglich vorher einen sechsstündigen Sachkunde-Kurs absolvieren. In jenen Bundesländern, in denen das Gesetz sogenannte Listenhunde definiert, steht der American-Staffordshire-Terrier auf jener Liste. Dies bedeutet, für die Haltung dieser Rassen gelten eigene Voraussetzungen, die von Bundesland zu Bundesland variieren.
Der Fachbereich Freizeitsicherheit im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) hat für Oberösterreich strenge Regeln, wie es sie “in Wien oder auch in Niederösterreich und Vorarlberg gibt”, eingefordert. Heuer seien in Oberösterreich bereits zahlreiche Menschen von Hunden gebissen worden, darunter auch kleine Kinder. Konkret werden in der Presseaussendung sieben Vorfälle mit schweren Verletzungen aufgelistet. Der Verzicht von strengen Regelnn für sogenannte Listenhunde im Zuge der Änderung des Hundehaltegesetzes vor zwei Jahren in Oberösterreich sei eine “fatale Fehleinschätzung”, die laut KFV korrigiert werden müsse. Als Vorbild wird Wien genannt, wo jene Listenhunde im öffentlichen Raum nicht nur an die Leine müssen, sondern auch ein Beißkorb tragen müssen. Zudem müssen die Besitzer einen Hundeführschein ablegen und diesen bereits nach zwei Jahren auffrischen. Ferner gilt für Halter von Listenhunden ein Alkohollimit von 0,5 Promille.
Der für Tierschutz zuständige Landesrat Michael Lindner (SPÖ) teilte mit, bereits “eine Evaluierung des oberösterreichischen Hundehaltegesetzes in Auftrag” gegeben zu haben. “Wir können nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, sondern müssen mit Fachleuten Gesetz und Vollzug kritisch durchleuchten”, so der Landesrat.
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