Klage gegen 2-G-Regel: Benko-Kaufhauskette blitzt vor Gericht ab
“Mildere Mittel stehen nicht zur Verfügung”: Die Klage, die René Benkos Galeria Kaufhof gegen die 2-G-Regel als Voraussetzung zur Öffnung eingebracht hatte, ist gescheitert. Das Berliner Verfassungsgericht befand, dass diese Zugangsregelung – insbesondere angesichts der Omikron-Variante – verhältnismäßig ist.
Der deutsche Warenhauskonzern Galeria Karstadt Kaufhof des österreichischen Investors Rene Benko ist in Berlin mit ihrem Eilantrag gegen die 2G-Regeln vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Die Regelungen, mit denen auf die weiterhin hohen Infektionszahlen vorrangig ungeimpfter Personen und das zunehmende Aufkommen der hochansteckenden Virusvariante Omikron reagiert werde, seien verhältnismäßig, teilte das Gericht am Donnerstag mit.
2G hat "legitimes Ziel"
Sie dienten mit dem Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus einem legitimen Ziel. Diese Zugangsregeln bleiben nach der Eilentscheidung vorerst bestehen.
Laut der Berliner Coronaverordnung dürfen unter anderem Kaufhäuser derzeit nur unter der 2G-Bedingung öffnen. Das heißt, Besucher müssen entweder geimpft oder genesen sein, das Ganze muss von den Läden kontrolliert werden. Laut Gericht sah die Kette die Regelungen im Kern als “unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit”. Ferner habe sie eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes gerügt.
"Mildere Mittel stehen nicht zur Verfügung"
Das Gericht verwies darauf, das Infektionsgeschehen solle verlangsamt und zugleich die Belastung für das Gesundheitswesen insgesamt reduziert werden. Die 2G-Bedingung ist demnach geeignet, dieses Ziel zu fördern, weil sie die auch im Einzelhandel bestehende Infektionsgefahr verringere. Mildere Mittel stünden derzeit nicht zur Verfügung. Zudem betreffe die Einschränkung nur eine Minderheit der in Berlin lebenden Bevölkerung. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
In Hamburg war ein entsprechender Eilantrag ebenfalls gescheitert. In Niedersachsen hob ein Gericht dagegen nach einer Klage der Kaufhauskette Woolworth 2G im Einzelhandel vorläufig auf. Die Anträge beziehen sich auf die jeweiligen Landesverordnungen. (APA/red)
Kommentare