Krimi um Immo-Tycoon Ehssan M.: Protz-Makler verdiente nur 600 € im Monat
Es liest sich wie ein Hollywood-Krimi: Jahrelang galt Ehssan M. (40) als genialer Geschäftsmann in Deutschland – jetzt ist der Iraner im freien Fall und laut Ermittlern als Betrüger enttarnt. Er wurde gemeinsam mit 28 mutmaßlichen Komplizen festgenommen.
Wie die Bild am Samstag berichtet, soll sich die Bande des Iraners zwischen Februar 2017 und August 2022 Kredite in Höhe von 12 Millionen Euro erschlichen haben. Seit 2021 sollen Ermittler ihm bereits auf den Fersen gewesen sein. Insgesamt 13-Mal wurde Ehssan M. in dieser Zeit beim Fahren von Luxus-Autos beobachtet, heißt es im Bericht der deutschen Boulevard-Zeitung. Treppenwitz: Seit 2009 hatte der vermeintlich reiche Migrant nicht einmal mehr einen Führerschein. Trotzdem soll er sechsmal am Steuer eines Rolls-Royce, sechsmal in einem Porsche Cayenne und einmal in einem Ferrari F8 Spider von der Polizei gesehen worden sein.
Hohe Beträge aus dem Ausland, keine Lizenz, drohende Pfändung
Doch es kommt noch dicker: Im März 2022 wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung und Fahren ohne Fahrerlaubnis in acht Fällen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Zwei weitere Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis laufen derzeit noch, wie auch ein Verfahren wegen Körperverletzung. Schon deshalb droht bereits jetzt die Rücknahme der ursprünglich gewährten Bewährung.
Nach eigenen Angaben verdiente der Deutsch-Iraner nur 600 Euro pro Monat. Wie sich Ehssan M. sein Luxus-Leben leisten konnte, fragten sich auf die Behörden. Im Bericht ist von dubiosen Überweisungen aus dem Ausland die Rede, auch einen Wohnsitz in Dubai soll der Deutsch-Iraner haben.
Laut den Ermittlungen soll das Firmengeflecht des Immobilienunternehmens von Ehssan M. über Strohmänner gelaufen sein. Er selbst hätte eine negative Bonität und nicht einmal eine Lizenz, um Kredite zu vermitteln. Ermittler versuchen nun anhand von bei einer Razzia beschlagnahmten Daten mehr über die Umtriebe des Geschäftsmannes zu erfahren. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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