Labor-Chaos zwingt Mückstein in die Knie: Antigentests plötzlich wieder gültig!
Inmitten der Verschärfungen rund um den Lockdown für Ungeimpfte, die Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht in manchen Bundesländern und Uneinigkeiten um noch strengere Maßnahmen hat Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein nun unerwartet eine Lockerung ausgerufen: und zwar eine Lockerung der PCR-Testpflicht. Aufgrund der aktuellen Engpässe in den Labors gilt für Bedienstete in Nachtgastronomie, Kranken- und Pflegeanstalten notfalls wieder auch ein Antigentest als Nachweis.
Die für manche ungeimpfte Bedienstete geltende PCR-Test-Vorschrift (2,5G-Regel) ist am Montagabend von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) gelockert worden. Die von der strengeren Testpflicht betroffenen Personen (in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen sowie in der Nachtgastronomie Tätigen) können bei Uneinbringbarkeit eines PCR-Tests auch einen Antigentest (3G-Regel) vorlegen.
Zugeständnis an Engpässe in Labors
An sich gilt in der Arbeit derzeit generell die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet – wobei hier ein Antigentest ausreicht). In den genannten Bereichen gilt zwar generell 2G. Ungeimpfte und auch nicht genesene Mitarbeiter können aber alternativ einen PCR-Test mitbringen und müssen dann eine FFP2-Maske tragen.
In der am Montagabend von Mückstein veröffentlichten Novelle der erst am Montag in Kraft getretenen 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung wird nun offenbar auf die aktuellen Engpässe bei der flächendeckenden Versorgung mit PCR-Tests eingegangen. Dort heißt es: “Kann glaubhaft gemacht werden, dass ein nach dieser Verordnung vorgeschriebener Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 aus Gründen der mangelnden Verfügbarkeit oder einer nicht zeitgerechten Auswertung nicht vorgewiesen werden kann, darf der Betreiber Mitarbeiter ausnahmsweise auch dann einlassen, wenn diese einen 3G-Nachweis vorlegen. Dies gilt sinngemäß auch für den Betreiber.” (APA/red)
Kommentare