Lebenslänglich: Maskenloser Tankstellen-Mörder verurteilt
Der Mann, der im Vorjahr einen Tankstellenwart (20) erschossen hat, wurde heute zu lebenslanger Haft verurteilt. Der junge Mann hatte ihn damals auf die Maskenpflicht hingewiesen. Dies hatte den Deutschen (50) so gekränkt, dass er eine Stunde später zurückkehrte und dem Angestellten in den Kopf schoss.
Diese Tat machte international Schlagzeilen: Der junge Tankstellen-Kassier Alex W. (20) musste sterben, weil es zu einem heftigen Streit mit dem Maskenverweigerer Mario N. (50) gekommen war. Dieser war Kunde der Tankstelle im deutschen Idar-Oberstein gewesen. Als dieser an der Kassa stand, kam es zu einem Streit, weil N. die Maske vom Gesicht zog. Der junge Tankwart habe ihn äußerst “bestimmerisch und arrogant” zurechtgewiesen, als er ihn gefragt habe, ob er aufgrund seines Asthmas die Maske hinunterziehen könne. Eine Stunde später kam Mario N. zurück in den Tankstellen-Shop. Im Zuge einer erneuten verbalen Auseinandersetzung schoss der Täter dem Kassier ohne Vorwarnung mit einem Revolver in die Stirn – der junge Mann war sofort tot.
"Handelte heimtückisch und aus niederen Beweggründen"
Die Vorsitzende Richterin Dr. Claudia Büch-Schmitz fand deutliche Worte: “Aus Sicht der Kammer hat er heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt.” Das Opfer sei wehr- und arglos gewesen, “die Waffe wurde bewusst erst im letzten Augenblick gezogen”. Zum Motiv sagt die Richterin: “Er fand es unangemessen, dass ein ‚Tankstellen-Boy‘ – wie er Alex W. in seiner Vernehmung genannt hatte – ihn maßregelte.” Seinem Schwager habe er danach in einer Videonachricht gesagt: “Ich hab das Arschloch erschossen, ich hab’s getan.”
Täter Mario N. verwies auf schwierige familiäre Situation
Auch ein politisches Motiv sah sie hinter der Tat. Der Maßnahmen-Gegner habe “ein Zeichen setzen” wollen. “Der Mensch Alexander W. zählte nicht, er war in diesem Moment allein das zur Verfügung stehende Objekt, um seine schon lange währende Unzufriedenheit kund zu tun.” Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert, dazu die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. N.s Verteidigung plädierte dagegen auf Totschlag. Der Täter beteuerte während des ganzen Prozesses immer wieder sein Bedauern für die Tat, er sei wegen dem Tod seiner Eltern frustriert gewesen. Sein Vater sei Anfang 2020 an Krebs erkrankt und habe im Lockdown versucht, sich selbst und seiner Mutter das Leben zu nehmen. Auf die Beerdigung seines Vaters habe er wegen Corona nicht gehen können, seine Mutter im Krankenhaus habe er nicht besuchen dürfen. Er beschwerte sich, dass der Prozess so “kalt” abgelaufen wäre und sein tiefes Bedauern für die Tat nicht berücksichtigt worden sei.
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