Schluss mit dem Lockdown: Der Aufsperr-Fahrplan bis Weihnachten
Jetzt endet der allgemeinen Lockdown in Österreich – doch die “neue alte Freiheit”, die mit der großen bundesweiten Wiedereröffnung kommt, ist weiter mit vielen Tücken und Einschränkungen verbunden. Der eXXpress hat den Überblick.
Es ist fast geschafft: Das Ende des allgemeinen Lockdowns in Österreich ist zum Greifen nah! Ab morgen, Montag, dürfen wieder beispielsweise wieder Shoppen, zum Friseur, aber auch ins Fitnesscenter oder ins Kino gehen dürfen! Ach und auf einen netten Abend im Stammbeisl freuen wir uns auch … – doch da können nicht alle Österreicher schon hin. Da war ja was: der “Maßnahmen-Fleckerlteppich” der Regierung, der besonders unter Gastronomen und Hoteliers für große Aufregung und Empörung sorgt.
Ab Montag kommen Öffnungen, allerdings schrittweise – und auch NUR für die Geimpften und Genesenen unter uns. Denn der Lockdown geht für Ungeimpfte weiter, und auch wer den “Stich” bereits hinter sich hat, muss so einiges beachten.
Die Regierung hat sich ein strenges Corona-Reglement für den Weg aus dem bereits vierten Lockdown ausgedacht, und damit wir auch wirklich wissen, was ab Montag wo gilt, und was (noch) nicht, hat der eXXpress nochmal alle aktuellen Regeln studiert und möglichst übersichtlich für Sie zusammengefasst:
Alle Öffnungsschritte und Regeln im Überblick:
Der Handel – und zwar von der kleinen Boutique über große Einkaufszentren – öffnet wieder für Geimpfte und Genesene. Hier gilt die Tragepflicht von FFP2-Masken, der Immunisierungs-Status kann und wird jederzeit wieder teils stichprobenartig kontrolliert werden.
Christkindlmärkte: Darf ich wieder auf einen Punsch, Glühwein und Maroni gehen?
Gleiches gilt auch für die Weihnachtsmärkte, die unter die Bezeichnung der Gelegenheitsmärkte fallen. Das heißt man kann ab sofort auch wieder über Wochenmärkte, den Naschmarkt, Flohmärkte und Co. flanieren. Da der Lockdown am 12. Dezember endet, bedeutet das auch, dass Christkindlmärkte schon am kommenden Sonntag wieder öffnen dürfen – mit einem heißen Wermutstropfen: Punsch gibt es dann nur noch “to go”.
Gastro: Kann ich wieder auswärts essen oder auf einen Kaffee gehen?
Kommt drauf an, wo Sie wohnen und wo Sie essen/übernachten wollen. Denn die Gastronomie und Hotellerie ist am stärksten vom “Fleckerlteppich” betroffen.
Restaurants, Bars und Hotels dürfen in weiten Teilen des Landes auch wieder aufsperren. Wirte und Hoteliers aus Niederösterreich und Oberösterreich müssen aber noch bis zum 17. Dezember, aus Wien sogar noch bis zum 2o. Dezember warten. Und “Aufsperren ganz so wie zuvor” spielt’s auch hier nicht: Gäste empfangen und bewirten ist je nach Regelung im Bundesland wieder erlaubt, aber maximal bis 23 Uhr – dann ist Sperrstunde für alle. Ebenfalls zurück ist die FFP2-Maskenpflicht am Weg zum zugewiesenen Sitzplatz oder zur Toilette.
Sport: Kann ich wieder ins Fitnesscenter gehen?
Athleten, Sportfanatiker und Fitness-Freaks dürfen sich auch freuen: Einzelsport ist mit Lockdownende auch wieder erlaubt. Das schließt auch die Wiedereröffnung der Fitnessstudios mit ein! Hier gilt aber: FFP2-Masken müssen am Weg in die Umkleidekabine und zur Dusche getragen werden, nur bei der unmittelbaren Sportausübung (wie beispielsweise am Laufband oder an den anderen Geräten sowie beim Hantieren mit Gewichten) muss keine Maske getragen werden. Zwischen den Geräten ist wieder auf Abstand zu achten.
Kunst & Kultur: Kann ich wieder ins Theater, Museum oder ins Kino gehen?
Ebenfalls ihr Comeback feiern Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Museen, Theater, Kinos und Co.!
Achtung ist allerdings bei der Personenzahl geboten, denn hier gelten einmal mehr Höchstgrenzen für Veranstaltungen: Für Veranstaltungen wie Konzerte gilt allerdings indoor eine Höchstgrenze von max. 25 Personen bei Zusammenkünften im Freizeit- und Kulturbereich ohne zugewiesene Sitzplätze und bei Zusammenkünften mit zugewiesenen Sitzplätzen gilt eine Höchstgrenze von max. 2.000 Personen. Outdoor liegt die Höchstgrenze bei max. 300 (ohne zugewiesene Sitzplätze) bzw. bei max. 4.000 Personen (mit zugewiesenen Sitzplätzen.
Nightlife: Kann ich wieder in meinem liebsten Club tanzen und feiern gehen?
Bitter wird die Vorweihnachtszeit für alle Nachtschwärmer: Die Nachtgastronomie ist und bleibt einmal mehr zu. Bars und Co. dürfen bundesweit frühestens am 9. Jänner wieder öffnen, erst dann wird überhaupt offiziell über mögliche Öffnungsschritte beraten.
Job: Wie sieht es mit den Regeln am Arbeitsplatz aus?
Im Job gilt weiterhin die 3G-Regel. Der Weg in und von der Arbeit sowie die Ausübung der beruflichen Tätigkeit sind und bleiben übrigens einer der wenigen Ausnahmegründe, warum Ungeimpfte im für sie fortdauernden Lockdown raus dürfen.
Alles rund um Weihnachten & Silvester
Weihnachtsfeiern:
Firmenweihnachtsfeiern und anderen größeren Zusammenkünften machen einerseits die späten Öffnungen der Gastronomie, andererseits die strengen Verordnungen zu Zusammenkünften mehrerer Personen wohl auch heuer mehrheitlich einen Strich durch die Rechnung. Wer sein Unternehmen nicht in Wien, Niederösterreich oder Oberösterreich ansässig hat, eine überschaubare Anzahl an Mitarbeitern hat und mit diesen noch spontan im Lokal um die Ecke feiern möchte, dem wird das unter den bestehenden Auflagen möglich sein – viel mehr aber nicht.
Heiligabend und die Feiertage:
Aus unterschiedlichen Haushalten dürfen sich künftig nur noch vier Geimpfte und Genesene aus unterschiedlichen Haushalten privat treffen. Auch die Anzahl der dabei erlaubten minderjährigen Kinder ist mit sechs begrenzt.
Silvester und Neujahr:
Analog zu den Regeln zu Zusammenkünften im größeren Rahmen gilt auch hier: Eine Silvesterparty wie damals und auch ein Feiern danach im Club wird es leider auch heuer nicht geben. Ein Anstoßen im kleinen privaten Kreis ist gerne erlaubt, doch auch hier gilt dr
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