Medienbehörde: Freispruch für Ferdinand Wegscheider
ServusTV hat laut KommAustria mit der Sendung “Der Wegscheider” in mehreren Fällen gegen das Objektivitätsgebot des Audiovisuellen Mediendienste-Gesetzes verstoßen. Dieser Vorwurf wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) aufgehoben.
Laut Entscheidung der Medien-Behörde KommAustria hat ServusTV mit der Sendung “Der Wegscheider” in fünf Fällen gegen das Objektivitätsgebot des Audiovisuellen Mediendienste-Gesetzes verstoßen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat diesen Bescheid nun ersatzlos (nicht rechtskräftig) aufgehoben, teilte der Privatsender mit. “Wir freuen uns, dass das BVwG klar festgestellt hat, dass es sich bei meinem satirischen Wochenkommentar nicht um eine Berichterstattung, Informationssendung oder Nachrichtensendung handelt und somit keine Rechtsverletzung gegen das Objektivitätsgebot des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes vorliegt”, kommentierte ServusTV-Intendant Ferdinand Wegscheider. Es sei ein “wichtiger Etappensieg und ein Erfolg für unabhängigen Journalismus in Österreich”.
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