
Messer-Terror in Aschaffenburg: Afghane in psychiatrisches Spital eingewiesen
Enamullah Omarzai (28) hat zwei Menschen – darunter einen Bub (2) – mit einem Messer gezielt getötet. Die Ermittlungsrichterin hat nun seine vorläufige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Bei einer solchen Einweisung geht man in der Regel davon aus, dass der Verdächtige zur Tatzeit aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig war.

Nach der Messerattacke von Aschaffenburg mit zwei Toten hat eine Ermittlungsrichterin am Amtsgericht eine einstweilige Unterbringung des Verdächtigen Enamullah Omarzai (28) in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Einen Unterbringungsbefehl gibt es in der Regel, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass ein Verdächtiger zur Tatzeit aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig war. Dem Mann wird unter anderem Mord vorgeworfen.
Innenminister: Tat geschah unvermittelt und gezielt
Bei der Attacke am Mittwoch hatte der Angreifer ein Kleinkind und ein Mann getötet. Der afghanische Staatsbürger soll in einem Park der Stadt an der Landesgrenze zu Hessen am Mittwochmittag fünf Kleinkinder in Begleitung von zwei Erzieherinnen verfolgt, und schließlich einen zweijährigen Buben marokkanischer Herkunft und einen Deutschen (41), der sich schützen zwischen ihn und das Kind gestellt hatte, getötet. Die Tat geschah völlig unvermittelt und gezielt, wie Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU) schilderte.
Zudem wurde ein zweijähriges Mädchen aus Syrien nach bisherigen Erkenntnissen dreimal im Halsbereich mit dem Küchenmesser verletzt. Ein 72-jähriger Mann erlitt nach Behördenangaben multiple Verletzungen im Thoraxbereich. Eine 59 Jahre alte Erzieherin brach sich in dem Tumult einen Arm. Der Tatverdächtige habe ein Asylverfahren durchlaufen und sei ausreisepflichtig gewesen.
Drei Schwerverletzte
Drei Schwerverletzte befanden sich nach wie vor in einem Krankenhaus. “Sie sind aber alle außer Lebensgefahr”, sagte ein Sprecher der deutschen Polizei.
Polizisten nahmen den Verdächtigen kurz nach der Tat fest. Anfang Dezember 2024 habe er gegenüber den Behörden schriftlich angekündigt, ausreisen zu wollen – es aber offensichtlich nicht getan. Nach Herrmanns Worten war der Mann “offensichtlich auch in psychiatrischer Behandlung”. Ob seine Schuldfähigkeit bei der Tat vermindert gewesen sein könnte oder er tatsächlich schuldunfähig war, müssen die Ermittlungen zeigen. Die Polizei versucht unter anderem zu klären, ob der Afghane gezielt Kinder einer Kita-Gruppe angriff.
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