Der US-Konzern Meta will ab dem 27. Mai öffentlich sichtbare Inhalte von Facebook- und Instagram-Nutzern für das Training seiner Künstlichen Intelligenz „Meta AI“ verwenden – ohne dass Nutzer dem zuvor aktiv zustimmen müssen. Fotos, Videos, Kommentare, Storys und Beiträge könnten dann dauerhaft in die KI-Modelle einfließen.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt eindringlich vor den Folgen und rät zum raschen Widerspruch – spätestens bis heute, 26. Mai. Danach sei ein Widerruf zwar möglich, betreffe aber nur Inhalte, die nach dem Widerspruch veröffentlicht werden. Der Widerspruch muss separat für Facebook und Instagram eingelegt werden und funktioniert folgendermaßen:

Widerspruch bei Facebook:

Profilseite (Chronik) öffnen und aufs Profilfoto oben rechts klicken (am PC) oder auf die drei Striche rechts tippen (auf dem Smartphone).

“Einstellungen und Privatsphäre” auswählen und dann “Einstellungen”, herunterscrollen auf “Datenschutzrichtlinie”.

In der App: Lupe antippen (oben oder unten rechts, das kann je nach Betriebssystem verschieden sein).

Im Browser: Strg und F auf der Tastatur drücken.

Ins Eingabefeld “Widerspruch” eintippen und auf “Widerspruchsrecht” tippen.

Im ersten Absatz auf den Link “zu widersprechen” tippen.

Es wird eine neue Seite geöffnet, auf der folgende Frage steht: “Bezieht sich deine Anfrage auf KI bei Meta?” – dort auf “Ja” tippen.

E-Mail-Adresse eintragen (falls sie nicht automatisch angezeigt wird), das Textfeld darunter kann frei bleiben.

Auf “Senden” klicken.

Widerspruch bei Instagram:

Profilseite öffnen und auf der Profilseite die Einstellungen öffnen (drei Striche rechts).

Runterscrollen und entweder auf “Privacy Center” oder auf “Info” tippen, dort auf “Datenschutzrichtlinie”.

In der App: Lupe antippen (oben oder unten rechts, das kann je nach Betriebssystem verschieden sein).

Im Browser: Strg und F auf der Tastatur drücken.

Ins Eingabefeld “Widerspruch” eintippen und auf “Widerspruchsrecht” tippen.

Im ersten Absatz auf den Link “zu widersprechen” tippen.

E-Mail-Adresse eintragen (falls sie nicht automatisch angezeigt wird), das Textfeld darunter kann frei bleiben.

Es wird eine neue Seite geöffnet, auf der folgende Frage steht: “Bezieht sich deine Anfrage auf KI bei Meta?” – dort auf “Ja” tippen.

“Senden” anklicken.

Persönliche WhatsApp-Chats nicht betroffen

Persönliche WhatsApp-Chats sind nicht betroffen, da sie verschlüsselt sind. KI-Chats in WhatsApp, etwa mit „Meta AI“, gelten hingegen als öffentlich und könnten verwendet werden.

Datenschützer kritisieren Metas Vorgehen scharf. Die Nutzung ohne klare Zustimmung verletze grundlegende Prinzipien des europäischen Datenschutzrechts. Meta hingegen argumentiert, das Training sei notwendig, damit die KI deutsche Sprache und Kultur verstehe – und eine Einschränkung schade sowohl Nutzern als auch Unternehmen.

Schreiben Sie uns Ihre Meinung in den Kommentarbereich!