Ein prominenter Vertreter der oberösterreichischen Coronamaßnahmengegner-Szene und Demo-Organisator ist am Freitag in Linz von einem Geschworenengericht nicht rechtskräftig wegen Holocaustleugnung zu drei Monaten bedingt verurteilt worden. Aus Sicht der Anklage hatte er auf Social Media Ausgangsbeschränkungen und Impfpflicht mit der Judenverfolgung verglichen. Er selbst fühlte sich missverstanden, er habe nur warnen wollen.

Der Angeklagte war während der Pandemie immer wieder in gröbere Konflikte mit Polizei und Behörden verwickelt. Im März 2022 fasste er etwa ein Jahr teilbedingt wegen Verleumdung, falscher Beweisaussage, übler Nachrede, Beleidigung und Fälschung eines Beweismittels aus. So hat er falsche Maskenatteste vorgelegt und Behördenvertreter beleidigt und verleumdet. Auf diese Strafe hatte das Gericht Bedacht zu nehmen. Daher wurde eine Zusatzstrafe verhängt.

Impfpflicht mit Holocaust verglichen

Laut Anklage soll er auf Social Media unter anderem ein Erkenntnis des oberösterreichischen Landesverwaltungsgerichts, das seine Beschwerde gegen die Ausgangssperre abgewiesen hatte, als “Wiederbetätigung” bezeichnet haben, denn in der Nazizeit hätten Ausgangssperren auch für Juden gegolten. Dafür und für ein anderes Posting wurde er freigesprochen. Auch soll er die Impfpflicht als völkerrechtliches Verbrechen und als Genozid bezeichnet sowie mit dem Holocaust verglichen haben – hier setzte es einen Schuldspruch. Wer gegen die Coronamaßnahmen verstieß, habe eine Verwaltungsstrafe zu erwarten gehabt – wenn man sich den Maßnahmen in der Nazizeit widersetzt habe, sei man im KZ gelandet, veranschaulichte der Staatsanwalt den Geschworenen die von der Anklage gesehene strafrechtliche Relevanz.