Millionenschwerer Flüchtling wegen Erpressung verurteilt - Es ging um fünf Euro
Weil er mit seinem Mercedes aus einer Wiener Parkgarage wollte und nicht zahlen konnte, nötigte er einen Jugendlichen zur Zahlung. Er wurde am Wiener Straflandesgericht wegen Erpressung verurteilt. Er konnte die Ukraine verlassen, weil er wegen einer Krankheit wehruntauglich ist.
Ein Ukrainer, der Finanzier als Beruf angab, ist am Wiener Straflandesgericht verurteilt worden. Am 11. März war der Mann mit seiner Familie in eine Synagoge, wo er reichlich dem Alkohol zugesprochen haben soll. Als er um 2 Uhr Nachts in die Wohnung zurückkehrte, stellte er fest, dass eingebrochen wurde. Eine Tasche mit 30.000 US-Dollar soll dabei entwendet worden sein. Nachdem er sein Hab und Gut zusammenpackte wollte er mit seinem Mercedes „einfach nur weg“. Dieser parkte in einer Parkgarage in der Gonzagagasse.
Jugendlichen mit Messer bedroht
Weil er das nötige Bargeld nicht bei sich trug, um das Parkticket in Höhe von fünf Euro zu bezahlen, drohte er mit einem Messer einem Jugendlichen (17). Diesen nötigte er zu der Zahlung seines Parktickets. Der Jugendliche konnte aber auch nicht zahlen.”Ich hatte nur große Scheine bei mir”, meinte er. Weitere Jugendliche, die zufällig vorbei kamen und in der Parkgarage geparkt hatten, wollten helfen. Der Täter zückte daraufhin sein Messer, das er “normalerweise zum Apfelschneiden” verwendet und hielt es dem Jugendlichen an den Körper. Der Bursche, der den Eindruck hatte, dass der Ukrainer wegen erweiterter Pupillen unter Drogen stand, bezahlte das Ticket. Der Angeklagte gab später an drei bis vier Gläser Whisky getrunken zu haben.
Ausreise wegen Herzkrankheit
Durch den Krieg in der Ukraine dürfen männliche Staatsbürger das Land in der Regel nicht verlassen. Der angeklagte hatte angegeben unter einer Herzkrankheit zu leiden und deshalb wehrunfähig sei. Er durfte die Ukraine mit seiner Familie verlassen. Mit seinem erheblichen Barvermögen und seiner Familie machte er sich auf den Weg nach Österreich. Er lebte eine Woche lang in seinem Auto bevor er in einer Wohnung in der Wiener Innenstadt Zuflucht fand. Der Mann wurde zu neun Monaten – davon eines unbedingt – verurteilt. Der Richterspruch ist bereits rechtskräftig. Weil der Geflüchtete den unbedingten Teil seiner Haftstrafe bereits in der U-Haft abgesessen hat, wurde er entlassen.
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