Der Angeklagte wurde u.a. wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung schuldig gesprochen. Zudem wurde der Rumäne in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil des Schöffensenats ist nicht rechtskräftig.

Der Lkw-Chauffeur soll am 8. Juli des Vorjahres auf dem Weg zur Kirche fünf Kollisionen verursacht haben, neben Sachschaden gab es auch Verletzte. Dann soll er mehrmals rückwärts gegen das Kirchengebäude gefahren sein. Es entstand rund 825.000 Euro Schaden. Als Motiv nannte der 32-Jährige eine Kränkung, weil er nicht in die Glaubensgemeinschaft aufgenommen worden sei. Der Angeklagte leidet laut einem Gutachten an einer Persönlichkeitsstörung, gilt aber als zurechnungsfähig.

"Wilde Fahrt" auf mehreren Videos dokumentiert

Die “wilde Fahrt” sei auf mehreren Videos dokumentiert worden, “es schaut schon so aus, als wäre das nicht ein spontaner Einfall gewesen”, sagte die Richterin. Erschwerend bei der Strafbemessung waren vor allem Vorstrafen in Deutschland und Österreich. Mildernd wirkte sich u.a die verminderte Schuldfähigkeit und das Geständnis aus. Vom Widerruf einer bedingten Strafe wurde abgesehen, die Probezeit wurde auf fünf Jahre verlängert. Den Privatbeteiligten – darunter eine Versicherung und ein Opfer – wurden in Summe fast 40.000 Euro zugesprochen.