Die Antragstellerin Marlene Engelhorn hat die Verurteilung der Antragsgegnerin web eXXpress Medien Holding GmbH zur Zahlung einer Entschädigung beantragt, weil auf der Website www.exxpress.at am 30.7.2025 in einem Artikel mit der Überschrift „„Auf der richtigen Seite“? Millionenerbin Engelhorn segelt mit Hamas-Fans nach Gaza“ die Behauptungen verbreitet wurden, die Antragstellerin habe ihre Liebe zu den Hamas-Terroristen entdeckt, wenn es gegen Israel gehe, verliere sie jede Hemmung, nun segle auch die millionenschwere Erbin mit der „Gaza-Flottille“ los, Antikapitalismus und Antisemitismus? Offenbar vereine sich, was zusammengehöre, ihr Kampf richte sich nicht mehr nur gegen Reiche und Kapitalisten – sondern auch gegen den jüdischen Staat, Seite an Seite mit Aktivisten, die Israel des „Genozids“ beschuldigten und die Hamas verteidigten, sie gehe mit Terrorpropaganda auf Segeltörn, Engelhorn meine mit „Besatzern“ offenbar alle Israelis, sie sei mittlerweile tief im antiisraelischen Milieu angekommen. Die Antragstellerin sieht dadurch in Bezug auf sich den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede verwirklicht (§ 6 Abs 1 MedienG). Das medienrechtliche Verfahren ist anhängig.

Landesgericht für Strafsachen Wien
Abt. 111, am 14.10.2025