Mutter wegen Corona-Impfung mit Armbrust ermordet: Elf Jahre Haft für Sohn
Moritz R. (21) tötete seine Mutter (54) mit zwei Bolzen-Schüssen aus einer Armbrust. Er wollte verhindern, dass sein kleiner Bruder (11) weiter gegen Corona geimpft wird. Das Landgericht Hof (D) verurteilte den Metallbauer nun wegen Mordes zu elf Jahren Haft plus Einweisung in die geschlossene Psychiatrie.
Der Fall hatte für großes Aufsehen gesorgt – der eXXpress berichtete. Als Moritz R. im Impfpass seines kleinen Bruders entdeckte, dass ihn seine Mutter Sandra R. trotz anders lautender Beteuerungen weiter gegen Corona impfen ließ, sah er nach eigener Aussage keine andere Möglichkeit mehr: “Ich musste zu so drastischen Mitteln greifen”, sagte der Angeklagte jetzt vor dem Landgericht in der fränkischen Stadt Hof. In seiner Wohnung in Thiersheim nahm er nach einem erneuten Impfstreit mit der Mutter einen Polsterbezug, drosselte die Finanzbeamtin bis zur Bewusstlosigkeit. Um sicher zu gehen, dass seine Mutter tot ist, jagte er ihr zwei Bolzen aus seiner Armbrust in den Kopf. “Ich wollte es kurz und schmerzlos machen”, sagte Moritz R.
Kleinem Bruder sollte nicht dasselbe passieren, wie ihm selbst
Seinen Mordprozess verfolgte der angehende Metallbauer völlig emotionslos, schilderte ganz ruhig, was ihn zu der Wahnsinnstat angetrieben hatte. Auslöser sei ein Blick in den Impfpass seines an ADHS erkrankten Bruders gewesen. “Sie war die ganze Zeit unehrlich und hat Geschichten erzählt. Ich habe in den Impfpass geschaut und gesehen, dass sie meinen Bruder trotzdem weiter impfen lässt”, sagte der Angeklagte.
Moritz R. hielt die Corona-Spritzen laut eigener Aussage für “Teufelszeug”. Er selbst sei seit seinem 15. Lebensjahr mit Aluminiumformaldehyd und anderen Schwermetallen gespritzt worden, sei deshalb an Asthma und Konzentrationsstörungen erkrankt.
Nach dem Mord am 5. März rief er selbst die Polizei und erwartete die Beamten vor der Haustür mit den Worten „Ich habe meine Mutter umgebracht.“ In seiner Einvernahme sagte er: „Ich wusste, dass es nicht anders ging. Mein Gewissen war so erdrückend. Sie hat mir keine andere Wahl gelassen, als zu so drastischen Mitteln zu greifen, um zu verhindern, dass meinem Bruder dasselbe passiert wie mir.“
Die Jugendkammer beim Landgericht Hof sah zwar die verminderte Schuldfähigkeit von Moritz R., urteilte ihn dennoch nach Erwachsenenrecht ab. Wegen Mordes muss er elf Jahre ins Gefängnis. Gleichzeitig ordnete das Gericht seine Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie an.
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