
Nach mehr als 3 Jahren: Auslaufen der Krankenversicherung für Ukrainer
Drei Jahre Solidarität – jetzt ist Schluss: Die vollumfängliche Krankenversicherung für ukrainische Vertriebene in Österreich läuft mit Ende Mai aus. Wer nicht arbeitet oder in der Grundversorgung bleibt, steht bald ohne Versicherungsschutz da.
Die Pflichtversicherung für Vertriebene aus der Ukraine ist mit Ende Mai planmäßig ausgelaufen. Die praktischen Auswirkungen sind vorerst allerdings gering, da eine sechswöchige Toleranzfrist bis 12. Juli gilt und bis dahin ein Anspruch auf Sachleistungen wie Arztbesuche und Medikamente besteht. Zudem bleiben bedürftige und erwerbstätige Ukrainer weiterhin versichert.
Betroffene werden in dieser Übergangsphase aber nach einer Möglichkeit suchen müssen, zu einer dauerhaften Versicherung zu kommen. Das geht entweder über die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder über eine Selbstversicherung.
Während der Toleranzzeit wird jedenfalls alles an ärztlichen Leistungen, was im Alltag nötig sein kann, abgedeckt. Das betrifft auch beispielsweise konservierende Zahnbehandlungen und Krankenhaus-Aufenthalte. Die Befreiung von der Rezeptgebühr sowie von anderen Selbstbehalten bleibt in der Toleranzfrist bestehen. Nach dem 12. Juli fällt diese dann ebenso weg wie die Versicherung.
Personen in der Grundversorgung weiter versichert
Allerdings ist ein großer Teil der aus der Ukraine Vertriebenen vom Auslaufen gar nicht betroffen. Denn Personen in der Grundversorgung bleiben sozialversichert. Anfang Mai waren das knapp 35.000 Ukrainer. Dazu kommen jene Personen, die bereits in Österreich erwerbstätig sind und damit ohnehin von der Krankenversicherung umfasst sind.
Noch etwas länger laufen andere Fristen die ukrainischen Vertriebenen betreffend. Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld erlischt mit Ende Oktober. Gleiches gilt für die Familienbeihilfe. Die Regierung hat bereits angekündigt, die Anspruchsvoraussetzungen ändern zu wollen. Ziel ist, mehr Ukrainer in den Arbeitsmarkt zu bringen.
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