Die Mehrheit der Geschworenen befanden den Angeklagten am Landesgericht Wien für schuldig – mit 6:2 Stimmen.

Der gebürtige Algerier (32), der sich in Österreich seit 2019 illegal aufhält und wegen Suchtgifthandels mehrfach vorbestraft ist, soll in der Nacht auf den 10. Dezember 2023 einem 27-Jährigen während eines Drogengeschäfts ein Messer ins Herz gerammt und den Mann vorsätzlich getötet haben. Und dies wegen lausigen 30 Euro.

Der gebürtige Algerier reagierte nach seiner Verurteilung empört. „Wie kann das sein? Ich habe mit der Sache nichts zu tun“, rief er nach der Urteilsverkündung. Dann forderte er, mit seinen Angehörigen zu telefonieren: „Ich hatte neun Monate keinen Kontakt.“ Seine Verteidigerin legte Berufung an.

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Kaltblütiger Mord wegen 30 Euro

Der Algerier war zwei Tage nach der Tat festgenommen worden, nachdem ihn die Ehefrau des Getöteten und ein Taxifahrer mit hoher Wahrscheinlichkeit wiedererkannt hatten. Gleichwohl versicherte der Angeklagte den Geschworenen, er habe die beiden nie gesehen und habe sich zur Tatzeit auch nicht am Tatort befunden.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hatte das Opfer vor einem Lokal am Wiener Gürtel den Angeklagten am frühen Morgen auf Kokain angesprochen. Der 27-Jährige verlangte eine Probe, gab diese aber zurück und wollte sich dann in Begleitung seiner Ehefrau entfernen.

Der Angeklagte habe für die Kostprobe jedoch 30 Euro verlangt, worauf die drei Personen per Taxi zu einem Bankomaten fuhren. Dort weigerte sich das Opfer jedoch, Geld abzuheben, worauf der Angeklagte ihm das Messer voller Wucht mitten ins Herz rammte.

Verteidigerin: Angeklagter kein "eiskalter Mörder"

Fakt ist, dass der Angeklagte zur Tatzeit mit seinem Handy in nächster Nähe des Tatorts eingeloggt war. Doch weder an seiner Bekleidung noch an der Kleidung des Opfers wurden DNA-Spuren gefunden, die einen körperlichen Kontakt mit dem Getöteten belegen. Auch das Messer, das der 32-Jährige bei seiner Festnahme bei sich hatte, kam nicht als Tatwaffe in Frage.

Die Verteidigerin des Algeriers wies darauf hin, dass ihr Mandant sechs Minuten nach der Tat einer weiblichen Bekanntschaft eine Textnachricht geschrieben hatte. Darin hieß es: „Mir geht es gut.“ Aus ihrer Sicht spreche das für den Angeklagten, betonte die Anwältin. Der Mann sei zwar „kein Gutmensch“, aber auch kein „eiskalter Mörder“.