Im Landesgericht Wiener Neustadt muss sich am Freitag ein junger Mann verantworten, der als enger Vertrauter von Beran A. gilt – jenem 20-Jährigen, der mutmaßlich einen Anschlag auf das am 9. August 2024 vorgesehene Taylor Swift-Konzert im Wiener Ernst-Happel-Stadion geplant haben dürfte. Der 18-jährige Luca K. wurde zwei Tage vor dem Konzert festgenommen, seitdem sitzt er in U-Haft. Angeklagt sind die Vorwürfe der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation.

Attentäter vom 4. November 2020 sein Vorbild

Kaum ein Thema in der 22-seitigen Anklageschrift ist die Luca K. zunächst unterstellte Beteiligung am mutmaßlich geplanten Anschlag auf das Swift-Konzert. Luca K. habe in seiner Vernehmung vehement versucht, sich von Beran A. zu distanzieren, heißt es dazu in der Anklage.

Diese wirft dem 18-Jährigen konkret vor, etwa über verschiedene Messenger-Dienste unter anderem Bilder von Kämpfern, der IS-Flagge sowie ein Video verschickt zu haben, in dem Beran A. während einer Autofahrt ein längeres Messer mit IS-Symbol auf der Klinge in der Hand hält, während im Hintergrund ein Nasheed (islam. Sprechgesang, Anm.) zu hören ist. Den Attentäter, der am 4. November 2020 in der Wiener Innenstadt vier Menschen tötete und zahlreiche weitere verletzte, dürfte K. angehimmelt haben. So existiert laut Anklage ein Video, in dem er den Treueschwur auf den Kalifen des IS ablegt und dabei dieselbe Pose einnahm wie sein Vorbild bei seinem Bekenntnis-Posting kurz vor dem Anschlag. Auch gab er in Sprachnachrichten an, dass der Attentäter kein Kafir (Ungläubiger, Anm.) sei, weil er Polizisten töte und dass das Töten von Polizisten erlaubt sei.

Westliche Werte wie Polizei und Wahlen: ein No-Go

“Er konvertierte Anfang 2022 zum Islam und begann sich bereits nach kurzer Zeit mit den radikal-islamistischen Ansichten auseinanderzusetzen, besuchte Moscheen, wo genau diese Ansichten verbreitet wurden …”, heißt es in der Anklage über Luca K. Dabei dürfte er auch sehr streng gewesen sein, im April vergangenen Jahres teilte er Beran A. mit, dass dieser nicht in eine Moschee des türkischen Moscheeverbandes ATIB gehen solle, da diese “westliche Werte wie Wahlen und Polizei” erlauben würde, so die Anklage. Beran A. soll sich auch öfter in religiösen Fragen an den um zwei Jahre Jüngeren gewandt haben.

Ein weiterer stark radikalisierter junger Mann

Luca K. dürfte wohl stark radikalisiert gewesen sein. So befahl er etwa einer Freundin, sich an die Kleidervorschriften des IS zu halten und “ihm zu gehorchen”, im Verlauf der Konversation habe er angegeben, “sich eine Zweitfrau nehmen zu wollen”, so die Staatsanwaltschaft. Damals war er gerade 16 Jahre alt. Weiters existiert ein Foto von ihm mit ausgestrecktem Finger. Diese sogenannte Tauhid-Geste wird seit Jahren von Islamisten als Erkennungszeichen benutzt. Aus all dem – der Angeklagte weist auch eine einschlägige Vorstrafe auf – ergibt sich für die Staatsanwaltschaft, dass es sich bei ihm um ein Mitglied des Islamischen Staates handeln muss.