Nächster Frauenmord? Tote in Wien Donaustadt gefunden
Im 22. Wiener Gemeindebezirk haben Fußgeher einen leblosen Frauenkörper gefunden. Eine Gewalttat ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht auszuschließen, es könnte der bereits 15. Mord an einer Frau in diesem Jahr sein.
In Wien dürfte es zu einem weiteren Frauenmord gekommen sein. Passanten fanden Samstagfrüh in der Donaustadt eine leblose Frau auf einer Grünfläche auf. Reanimationsversuche der Zeugen und Einsatzkräfte blieben erfolglos. Das ungefähr 18 Jahre alte Opfer wies zahlreiche Hämatome auf, weswegen ein Tötungsdelikt nicht ausgeschlossen wird. Eine gerichtliche Obduktion wurde angeordnet, die Identität der Frau ist noch unklar, berichtete die Polizei am Samsta
Die Zeugen fanden die Frau gegen 7.00 Uhr früh an einen Baum gelehnt auf einer Grünfläche neben der Viktor-Kaplan-Straße, berichtete Polizeisprecher Markus Dittrich. “Sie sind hin und haben gesehen, dass sie nicht bei Bewusstsein ist und sofort Reanimationsmaßnahmen gestartet und Polizei und Rettung verständigt”, schilderte der Pressesprecher. Der Notarzt konnte dann nur noch den Tod der jungen Frau feststellen.
In den heutigen Morgenstunden entdeckten Passant*innen in der #Donaustadt, im Bereich eines Grünstreifens eine regungslose Frau. Reanimationsversuche durch die Passant*innen, unsere alarmierten Kolleg*innen & dem Rettungsdienst verliefen leider negativ.
— POLIZEI WIEN (@LPDWien) June 26, 2021
Die Identität der Frau ist unklar. “Sie hatte weder Ausweisdokumente mit, noch sonst etwas, das auf ihre Identität hinweisen würde”, berichtete Dittrich. Bei der polizeilichen Kommissionierung wurde festgestellt, dass der Körper der Frau Hämatome aufweist und der Gerichtsmediziner verständigt. Eine Obduktion soll die Todesursache klären.
Bereits der 15. Frauenmord im heurigen Jahr
Heuer sind in Österreich bereits 14 Frauen (mutmaßlich) von einem (Ex-)Partner ermordet worden. Das hatte eine Gewaltschutzdebatte ausgelöst. Zuletzt hat das Parlament als Reaktion auf die Häufung von Frauenmorden klar gestellt, dass Sicherheitsbehörden personenbezogene Daten zum Schutz gefährdeter Menschen auch dann an Interventionsstellen übermitteln dürfen, wenn kein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt wurde. Dies gilt besonders im Falle von Stalking. Namen und Kontaktdaten von gefährdeten Personen werden in einer zentralen Gewaltschutzdatei gespeichert.
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