Nehammer: "Meine Frau ist Opfer von Hass im Netz – sie darf sich wehren"
Nachdem Katharina Nehammer gerichtlich gegen falsche Behauptungen zu ihrer Person vorgegangen ist, hagelt es Kritik von Seiten der FPÖ und SPÖ. Der türkise Innenminister zeigt sich schockiert über die so entstandene Diskussion und verteidigt das Recht seiner Frau als Privatperson gegen so ein Verhalten vorzugehen.
Der Prozess rund um die Ehefrau von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) wird zum Polit-Aufreger: Nachdem Katharina Nehammer sich gegen die üble Nachrede und unwahre Unterstellungen von Facebook-Usern zur Wehr gesetzt hat, äußern Teile der Opposition scharfe Kritik an dem Vorgehen der Gattin des türkisen Innenministers. Nehammer wiederum zeigt sich darüber entsetzt: Seine Frau sei eine Privatperson, die im Internet verleumdet worden sei und sich als Opfer von Hass im Netz wehre und “das einzige was diesem Teil der Opposition dazu einfällt, ist den Rechtsanwalt zu kritisieren, der hier den Rechtsschutz für meine Frau verwirklicht“, findet Nehammer.
Katharina Nehammer verdient nicht an den Masken der Hygiene Austria
Zum Kern der Aufregung: Ein Kärtner hatte in einem Facebook-Posting behauptet, dass Katharina Nehammer bei Hygiene Austria, dem Unternehmen des Ehemanns der Büroleiterin von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), angestellt sei, und suggeriert, dass sie an der Maskenproduktion des Unternehmens mitverdiene. Daraufhin hatte die Frau des Innenministers erfolgreich Klage eingereicht: Der Mann wurde nach einem Vergleich zu 3.500 Euro Entschädigung verurteilt und muss die Prozesskosten bezahlen. Auch andere User, die das Posting geteilt haben, haben diese Forderung vom Rechtsanwalt Nehammers erhalten. In der Folge hatten FPÖ und SPÖ hatten das Vorgehen von Katharina Nehammer kritisiert.
"Als Privatperson hat man das gute Recht, sich zu wehren"
Karl Nehammer stärkte seiner Frau dahin den Rücken. Er betonte, dass seine Frau keine Politikerin sei und nichts dafür könne, dass ihr Mann einen Beruf habe, in dem die Konfrontation mit Hass im Netz oftmals zum Tagesgeschäft gehört, so Nehammer. “Aber als Privatperson hat man das gute Recht, sich dagegen zu wehren”, erklärte der Minister, der die Höhe der Forderung an die Facebook-User, die das Posting mit der Falschmeldung über Katharina Nehammer geteilt hatten, verteidigte: “Das juristische Vorgehen legt der Experte fest, der Rechtsanwalt, es liegt weiter unter dem möglichen Strafrahmen, zehn Prozent darunter.” Wichtig sei, dass man aufzeige, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sei.
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