Die deutschen „Filmschaffenden“ atmen auf: Es wird weiter Staatsknete fließen –Förderungen der Länder (insgesamt rund 200 Millionen) und die des Bundes (knapp 400 Millionen). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films“ (Filmförderungsgesetz – FFG) wurde am Donnerstagabend im Bundestag angenommen. Fast in letzter Minute, denn zum Jahresende wäre sie ausgelaufen, was die deutsche Filmindustrie in veritable Panik versetzt hatte. In einem Gastbeitrag für die FAZ hatte Regisseur Volker Schlöndorff („Die Blechtrommel“) eben noch gebarmt: „Rettet den deutschen Film!“

Nun ist gegen die Filmförderung an sich nichts zu sagen – Werke wie „Der Untergang“ oder „Das Leben der Anderen“ entstanden mit Fördermitteln, und auch in den USA steckt die große Mehrheit der Bundesstaaten viel Geld in die Filmbranche. Andererseits brachte es die Neuverfilmung von „Im Westen nichts Neues“ (2022) auf neun Oscar-Nominierungen (in vier Kategorien gewann sie ihn auch), ohne auch nur einen Euro Fördermittel verbraten zu haben.

„Im Westen nichts Neues“: Erfolgreich auch ohne jede Förderung.IMAGO/IMAGO / Album

Alternativen gibt es „keine“

Mit dem novellierten FFG werden laut Kulturstaatsministerin Claudia Roth „die Rahmenbedingungen für das Filmemachen deutlich verbessert und das Filmschaffen gestärkt.“ In der Parlamentsdebatte sagte Roth, mit einem Steueranreizmodell und einer Investitionsverpflichtung würden die nächsten Schritte gegangen. Michelle Müntefering (SPD) zufolge würden die Fördersätze erhöht, ohne dass die vorläufige Haushaltsführung dem im Weg stünde.

Der Gesetzentwurf erstreckt sich über erschöpfende 152 Seiten und ist die rechtliche Grundlage für die Erhebung der sogenannten Filmabgabe von Nutzern der Produktionen wie Kinos, Videowirtschaft, Onlineanbietern oder Fernsehsendern. Die Regierung hält die Förderung der Filmförderungsanstalt (FFA) weiterhin für unverzichtbar, um die „Leistungsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft“ zu erhalten. Alternativen gebe es keine. Wie bei Merkel.

Die Branche, an der immerhin etwa 120.000 Arbeitsplätze hängen, kriselt vor allem seit der Zeit der Corona-Maßnahmen, als immer mehr Menschen auf Streaming-Dienste setzten. Die Filmproduktionen in Deutschland gingen zuletzt um etwa ein Fünftel zurück.

„Steigerung von Diversität“

Künftig sollen Kinos, TV-Sender mit ihren Mediatheken und Streamingplattformen höhere Abgaben leisten („Investitionsprogramm“). Außerdem ist geplant, mehr Fördermittel automatisch zu vergeben. Bis auf den auf Betreiben der FDP verhinderten „Diversitätsbeirat“ kam das Gesetz wie von der gescheiterten Ampel-Koalition geplant durchs Parlament. Und hier sind wir bei der Crux der Angelegenheit: der Neigung von Ideologen wie Claudia Roth, die Förderung von der Erfüllung grüner Vorgaben abhängig zu machen. So klingt etwa die Richtlinie zur „Steigerung von Diversität“ (§ 65) verdächtig.

„Die Filmförderungsanstalt soll durch Richtlinie gemäß § 11 Förderanreize und andere Maßnahmen zur Steigerung von Diversität, Geschlechtergerechtigkeit und Inklusion sowie zum Schutz vor Diskriminierung festlegen“ bedeutet ja nichts anderes, als den „Drehbücher schreibenden und regieführenden Personen“ vorzuschreiben, wer in einem Film mitwirkt – aufgrund seines Geschlechts, seiner ethnischen Herkunft oder was auch immer.

Die deutsche Kulturstaatsministerin Claudia Roth legt Wert auf die Erfüllung grüner Vorgaben beim Dreh.IMAGO/IMAGO / dts Nachrichtenagentur

In ihrem Antrag „Keine Ideologisierung der Bundesfilmförderung – Der Kunstfreiheit Geltung verschaffen“, der wie erwartet von der Tagesordnung genommen wurde, hatte die AfD-Fraktion im Bundestag geargwöhnt, die intendierte Chancengleichheit laufe „auf eine gezielte Benachteiligung (meist über Quoten) von Personen aus der „Mehrheitsgesellschaft“ hinaus, die keinen Opferstatus für sich reklamieren können.“ Claudia Roths Forderung, „Diversität, Geschlechtergerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ müssten nicht als „Zusätze einer Filmförderung“ betrachtet werden, sondern als deren „Voraussetzung“, seien nicht weniger als ein Angriff auf die Kunstfreiheit.

Mit dem Fahrrad zum Set

„Freie schöpferische Gestaltung“ und ideologische Vorgaben schlössen sich gegenseitig aus, kein Kinogänger wolle dort mit ideologisch kontaminierten Filmen konfrontiert oder im Sinne einer „richtigen Haltung“ belehrt werden. Was vom Wokismus beseelten Politikern wie Roth allerdings egal ist, die der Kulturbranche eine „Green Culture“ verordnen wollen.

Auch die „ökologische Nachhaltigkeit“ (§ 80) lässt aufhorchen. Seit 2023 werden nämlich nur Filme gefördert, die den ökologischen „Muss-Vorgaben“ folgen. Wer aus dem Raster fällt, wird nicht gefördert. Die „Ökologischen Standards für deutsche Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen vom Arbeitskreis „Green Shooting“ sind auf 17 Seiten festgelegt und regeln unter anderem die Anreise zum Drehort: Ein Flug ist erst statthaft, wenn die Fahrzeit mit dem Zug fünf Stunden überschreitet. Auch die Fortbewegung am und zum Set ist nicht Privatsache: Die Beteiligten sind gehalten, möglichst Fahrrad oder E-Roller zu nutzen oder für Autofahrten Fahrgemeinschaften zu bilden. Zu den kleinteiligen „Muss-Vorgaben“ gehört auch die Verpflichtung, einen externen „Green Consultant“ hinzuzuziehen oder einen Mitarbeiter zum „Green Consultant“ auszubilden. Fehlt nur noch die Vorgabe zur veganen Ernährung. Alles fürs Klima!

Wer nicht spurt, geht leer aus

Da verwundert es nicht, dass § 45 regelt, wer eben nicht in den Genuss von Fördergeldern kommt: nämlich „Referenzfilme, neue Filme oder Filmvorhaben“, die „verfassungsfeindliche oder gesetzwidrige Inhalte enthalten, einen pornographischen oder gewaltverherrlichenden Schwerpunkt haben oder offenkundig religiöse Gefühle tiefgreifend und unangemessen verletzen.“ Islamkritik wird in einem von Claudia Roth geförderten Streifen also schon mal nicht vorkommen. Und was Linke als „verfassungsfeindlich“ betrachten, muss es noch lange nicht sein, wie man weiß.

Zur Qualitätssteigerung der in der Regel öden deutschen Filme dürfte das alles nicht beitragen. Der Kinogänger erwartet handwerklich gut gemachte Filme mit einer originellen Handlung und guten, nicht zwingend „diversen“ Darstellern. Aber die Bundesregierung ist offenbar der Ansicht, dass es darauf nicht ankommt. Für sie muss der Wurm dem Angler schmecken, nicht dem Fisch.

Die taz freut sich natürlich darüber, dass „einige wichtige Neuerungen“ eingeführt wurden. „Dazu gehören Maßnahmen zur Geschlechtergerechtigkeit, eine stärkere Förderung von Diversität und Innovationen bei der Vergabe von Fördermitteln.“ Mit anderen Worten: Die ideologische Gängelung wird noch einen Zacken schärfer. Und wer sich Öko- oder Diversitätsvorgaben nicht beugt, sieht keinen Cent.

Dieser Beitrag ist ursprünglich auf unserem Partner-Portal NiUS erschienen.