Neues Gesetz: Apotheken dürfen bis 21 Uhr offen bleiben
Das Apothekengesetz wird grundlegend reformiert. Sie dürfen künftig Medikationsanalysen und einfache Gesundheitstests wie Blutdruckmessungen durchführen. Außerdem werden die Öffnungszeiten deutlich flexibilisiert. Die Einrichtung von ausgelagerten Abgabestellen und Filialapotheken wird erleichtert.
Wesentlicher Eckpunkt der Novelle ist die Möglichkeit, einfache Gesundheitstests in Apotheken anzubieten. So sollen etwa Blutdruck- oder Blutzuckermessungen, aber auch Analysen von Harnproben und weiteren körpereigenen Stoffen durchgeführt werden. Klargestellt wird außerdem, dass Apotheker auch Medikationsanalysen für die Patienten durchführen dürfen. So sollen mögliche Wechselwirkungen von Medikamenten aufgezeigt werden. Gleichzeitig wird der niedergelassene Bereich durch dieses Angebot entlastet.
“Apotheken sind oft die erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Problemen. Sie bieten kompetente Beratung, spontan und ohne Termin. In der Pandemie haben wir gesehen, was sie leisten: Die Apotheken haben in kürzester Zeit ein landesweites Netz für Testungen aufgebaut, das die Bevölkerung gut annahm. Die Erweiterung der Kompetenzen ist ein logischer Schritt und ein großer Gewinn für die wohnortnahe Versorgung – gerade am Land”, so Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne).
Zulässige Öffnungszeit wird verlängert
Der Gesetzesentwurf sieht außerdem eine deutliche Ausweitung und Flexibilisierung der Öffnungszeiten vor. Die zulässige Gesamtöffnungszeit wird von 48 auf maximal 72 Stunden pro Woche angehoben. Apotheken können werktags zwischen 6 und 21 Uhr und samstags zwischen 6 und 18 Uhr öffnen. Damit wird die Medikamentenversorgung gerade zu Randzeiten und an Wochenenden deutlich erweitert.
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