Ein neues Portal für Nebenwirkungen nach Corona-Impfungen wurde eingerichtet: Betroffene können sich hier eintragen
Wer nach einer Corona-Impfung unter Beschwerden leidet, die er der Impfung zuschreibt, der kann sich von nun an bei einem Portal eintragen. Eingerichtet wurde das Portal vom Außerparlamentarischen Corona Untersuchungsausschuss.
Wer unter tatsächlichen oder vermuteten Nebenwirkungen der Corona-Impfung leidet, kann sich von nun an bei einem eigens eingerichteten Meldeportal eintragen. Eingerichtet wurde das Portal vom Außerparlamentarischen Corona Untersuchungsausschuss (ACU-Austria).
Vorübergehende Nebenwirkungen nicht relevant
Eine Meldung auf der Homepage des ACU-Austria kann erstattet werden, wenn die Nebenwirkungen:
+ länger als 3 Tage angehalten haben
+ mindestens einen Tag zur Arbeitsunfähigkeit geführt haben oder
+ erst nach drei Tagen aufgetreten sind
Häufiger auftretende, meist zeitlich begrenzt vorkommende Nebenwirkungen wie leichte Schmerzen an der Einstichstelle, leichte Kopf- oder Gliederschmerzen, leichtes Fieber sind nicht relevant.
Das Team des ACU-Austria – bestehend aus Ärzten und Rechtsanwälten – prüft die Kausalität und bietet Hilfestellung in Fällen notwendiger Beweissicherung.
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