Ein brisantes Urteil sorgt für Stirnrunzeln: Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) gab einem angeblich übergangenen Diplomaten im Streit um die Besetzung des Botschafterpostens in Abu Dhabi recht und sprach ihm 15.000 Euro Entschädigung wegen Diskriminierung nach Weltanschauung und Alter zu. Der Posten war 2022 an Etienne Berchtold, den früheren Pressesprecher von Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP), vergeben worden.

Der Kläger, ein früherer Vertrauter von Karin Kneissl, fühlte sich übergangen und verwies auf seine längere Auslandserfahrung. Die Bundesgleichbehandlungskommission kritisierte das Auswahlverfahren als „weltanschaulich gefärbt“.

Vorwurf sexistischer Witze

Das Außenministerium lehnte indes eine Entschädigung ab. Aus dessen Sicht, waren mindestens vier der insgesamt zwölf Bewerber besser qualifiziert als der Diplomat, berichtet Die Presse. Zudem sei dieser durch verschiedene negative Verhaltensweisen aufgefallen: Er soll unter anderem Mitarbeiter aufdringlich zu persönlichen Angelegenheiten befragt und sexistische Witze gemacht haben.

Das BVwG sah dennoch eine Diskriminierung und sprach 15.000 Euro Entschädigung zu – obwohl der Kläger die Stelle „ohnehin nicht“ bekommen hätte.

439.730,82 Euro an Schadensersatz

Seit 2006 mussten österreichische Ministerien aufgrund “Diskriminierung wegen Weltanschauung” mindestens 439.730,82 Euro an Schadensersatz leisten – das geht aus gemeinsamen Recherchen des Magazins “profil” und dem ORF-Report hervor. Besonders betroffen ist demzufolge das Innenministerium, auf das 145 der insgesamt 207 Anträge entfallen. In 107 Fällen hat die Bundesgleichbehandlungskommission eine parteipolitische Bevorzugung festgestellt, 76 der stattgegebenen Fälle betrafen das Innenministerium.

Das Innenministerium betonte gegenüber “profil”, dass nur 1,3 Prozent aller Postenbesetzungen vor der Kommission landen – ein “relativ geringer Prozentsatz”, der die Annahme eines überproportional hohen Anteils an Beschwerden infrage stelle.

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