Wegen schweren sexuellen Missbrauchs ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt ein 61-jähriger gebürtiger Bosnier zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Ihm war vorgeworfen worden, sich an sieben großteils unmündigen Nichten und Großnichten vergangen zu haben. Der Angeklagte wurde am Freitag in einem der sieben Fälle schuldig gesprochen, die anderen sechs Fälle wurden ausgeschieden und werden nachverhandelt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der gebürtige Bosnier soll seine Verwandten über einen Zeitraum von 26 Jahren sexuell missbraucht, vergewaltigt und mit dem Tod bedroht haben. Diese Handlungen seien sowohl in Kärnten als auch im Haus des Angeklagten in Bosnien geschehen. Mehrere der Betroffenen hatten versucht, sich ihren Eltern anzuvertrauen, wurden jedoch als Kinder nicht ernst genommen. Eine der Betroffenen sagte bei Gericht aus, dass sie eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) von diesem Vorfall erlitten habe, das Gericht ordnete diesbezüglich ein Gutachten an.

Betroffene leidet noch unter Alpträumen

Staatsanwältin Daniela Matschnig verdeutlichte dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi, dass familiärer Druck dazu geführt habe, dass die Betroffene auch weiterhin mit dem Angeklagten Kaffee getrunken oder diesen besucht habe. “Was hätte das Kind tun sollen, als mit den Eltern mit zum Onkel zu gehen? Allein daheimgelassen hätten ihre Eltern sie vermutlich nicht.”

Für Verteidiger Oliver Lorber handle es sich bei dem Fall hingegen um eine Clan-Anzeige, in der eine Familienseite dem Angeklagten schaden möchte. “Wie verteidigen Sie sich, wenn gegen Sie solche unrichtigen Anschuldigungen erhoben werden?”, betonte er. Das Gutachten stellte er schwer in Frage.

Schöffensenat sprach Angeklagten schuldig

Der Schöffensenat sprach den Angeklagten schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren sowie zur Zahlung der Privatbeteiligtenansprüche in Höhe von 38.040 Euro. Richter Gernot Kugi betonte den “außergewöhnlich hohen Schuldgehalt” des Angeklagten, der Höchststrafe entging er aufgrund seiner Unbescholtenheit. Die Verteidigung legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.