Niederlage für Stadt Wien: Mitarbeiterinnen in Klinik zu Unrecht entlassen
Eine nicht corona-konforme Feier muss nicht gleich ein Entlassungsgrund sein – befindet das Oberlandesgericht (OLG) Wien und gibt damit jenen 14 Mitarbeiterinnen der Wiener Klinik Hietzing Recht, die gegen ihre Kündigung Anfang 2021 Klagen eingereicht hatten.
Nach Fotos von Pensionierungsfeier entlassen
Die Stadt Wien hatte sich von den Hausarbeiterinnen und Abteilungshelferinnen getrennt, weil sie am 27. Februar 2021 bei der Pensionierungsfeier einer Kollegin gegen die Corona-Regeln verstoßen haben sollen. Ausschlaggebend waren Fotos von der Veranstaltung. Die Frauen ließen das großteils nicht auf sich sitzen und reichten Klagen auf Weiterbeschäftigung ein.
Der Rechtsvertreter der Klägerinnen zufolge hatten die entlassenen Frauen das Recht, eine halbstündige Pause einzulegen. In dieser Zeit hätten sie gegessen und antialkoholische Getränke getrunken. Überdies waren die Betroffenen teils 20 Jahre und länger im Spital beschäftigt gewesen. Eine Beendigung der Dienstverhältnisse nach so langer Zeit sei überzogen.
OLG: Weiterbeschäftigung zumutbar
Dieser Ansicht schloss sich zunächst das Arbeits- und Sozialgericht (ASG) im vergangenen November an, und nun, nach Einspruch der Stadt Wien, auch das OLG.
Dieter Kieslinger, der Rechtsvertreter der Stadt Wien und des Wiener Gesundheitsverbunds, erläuterte dies folgendermaßen: “Grundsätzlich hat das OLG festgestellt, dass das gesetzte Verhalten falsch war und gegen die Verordnung zur Eindämmung von Corona verstoßen hat. Aber eine Weiterbeschäftigung wäre aus Sicht des Oberlandesgerichts nicht unzumutbar gewesen”, sagt Kieslinger gegenüber dem “Kurier”. Wie die Stadt Wien mit dieser Entscheidung umgeht, müssten nun die zuständigen Stellen bzw. der Gesundheitsverbund klären.
Stadt Wien könnte noch zum Obersten Gerichtshof gehen
Die Stadt Wien kann nach dieser Entscheidung noch mittels einer außerordentlichen Revision beim Obersten Gerichtshof zum Erfolg kommen. “Rechtskraft der Entscheidung ist daher noch nicht eingetreten”, sagt Thomas Mödlagl, Rechtsvertreter der Klägerinnen. “Wie ich meine stehen wir aber kurz davor.”
Nur zwei der betroffenen Frauen hatten sich gegenüber der Stadt Wien auf eine einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses geeinigt. Eine weitere betroffene Frau ist Personalvertreterin. Die übrigen 14 Frauen wurden fristlos entlassen.
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